Missverständlicher Leserbrief ?

Nachge­fragt

Ende Jan­u­ar sorgte ein Leser­brief der Tageszeitung „Ost­friesis­ch­er Kuri­er“ für Aufre­gung in Nor­den. Der Vater eines sech­sjähri­gen Kindes beschw­erte sich darin, dass die Not­fal­lauf­nahme des Norder Kranken­haus­es nicht in der Lage war, das Kind zu behan­deln. Erforder­lich wäre eine Infu­sion gewe­sen, die allerd­ings nur in Aurich hätte gegeben wer­den kön­nen. „Wir fra­gen uns“, so der Vater in dem Leser­brief, „wie ein Kranken­haus noch eine Daseins­berech­ti­gung haben will und ständig darauf pocht, so wichtig für die Ver­sorgung vor Ort zu sein, wenn einem Patien­ten nicht ein­mal eine Infu­sion gelegt wer­den kann, son­dern er weggeschickt wird. Zudem mussten wir im Nach­gang erfahren, dass in Nor­den nach 20 Uhr gar keine Patien­ten mehr aufgenom­men werden.

Norder Notaufnahme in vollem Umfang funktionsfähig

Wort­laut Leser­brief “Ost­friesis­ch­er Kuri­er” 27. Jan­u­ar 2017 — Seite 2. Zum Ver­größern auf die Grafik klicken

Ange­like Stockinger-Sürth, Vor­stand­mit­glied des UEK-Fördervere­ins, hat­te sich Ende Jan­u­ar per­sön­lich dieses Fall­es angenom­men und beim Norder Kranken­haus nachge­fragt. Wie Geschäfts­führer Claus Epp­mann erk­lärte, sei die Sorge, dass die Not­fal­lver­sorgung der Bevölkerung bei der UEK in Nor­den nach 20 Uhr nicht gewährleis­tet ist, nach „diesem missver­ständlichen Leser­brief“ zwar nachvol­lziehbar, aber nicht zutr­e­f­fend. Tat­säch­lich wer­den Patien­ten ohne Wenn und Aber rund um die Uhr im Kranken­haus Nor­den ver­sorgt, betonte Epp­mann. Die Notauf­nahme der Klinik ist in vollem Umfang funk­tions­fähig und Anlauf­stelle für unsere Patien­ten. Selb­stver­ständlich sind 24 Stun­den am Tag ärztliche Behand­lun­gen möglich, wer­den Patien­ten bei Bedarf sta­tionär aufgenommen.

Alles richtig gemacht und doch war es wohl falsch

In dem Antwortschreiben der UEK-Geschäfts­führung, welch­es auch von Dr. Astrid Gesang unterze­ich­net wurde, heißt es weit­er: Der in dem Leser­brief beschriebene Vor­gang habe sich nicht in der Not­fal­lam­bu­lanz der UEK ereignet, son­dern in der Bere­itschafts­di­en­st­prax­is der niederge­lasse­nen Ärzte, die sich auf dem Gelände der UEK Nor­den befind­et. Genau dieser Weg sei in solchen Fällen auch der richtige. Der Bere­itschafts­di­enst habe dann – vol­lkom­men nachvol­lziehbar – den Patien­ten in die Kinderklinik nach Aurich geschickt. Anders als in Aurich, sei die Kinder­sta­tion in Nor­den eine Abteilung, die von niederge­lasse­nen Belegärzten geführt wird und deshalb auch nur zu bes­timmten Zeit­en auf­nah­me­bere­it ist.

Soweit alles nachvol­lziehbar und richtig dargestellt. Den­noch sei die Frage erlaubt, was wohl geschehen wäre, wenn nicht das Kind, son­dern der Vater die Infu­sion benötigt hätte. Dieser hätte wohl eher nicht zur Kinder­sta­tion nach Aurich geschickt wer­den kön­nen und man darf annehmen, dass es im Norder Kranken­haus selb­stver­ständlich einen Arzt gegeben hat, der fähig und auch berechtigt ist, eine Infu­sion zu legen.

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