NDR: Bürgerbegehren Pro & Contra

Als “rechts­miss­bräuch­lich” haben Kom­mu­nal­recht­ler einen kon­kur­rie­ren­den Antrag auf Bür­ger­be­geh­ren durch Befür­wor­ter der Zen­tral­kli­nik bezeich­net. Begrün­det wird die­se Ein­schät­zung unter ande­rem damit, dass Bür­ger­be­geh­ren als ein außer­par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren gedacht sind, die im Kon­flikt­fall, Ent­schei­dun­gen kom­mu­na­ler Par­la­men­te auch auf­he­ben kön­nen. Bür­ger­ent­schei­de, die dem Sin­ne nach gül­ti­ge Beschlüs­se der obers­ten poli­ti­schen Orga­ne einer Kom­mu­ne bestä­ti­gen, sei­en des­halb nicht im Sin­ne des Gesetz­ge­bers. Die Ver­wir­rung mit zwei Bür­ger­be­geh­ren zum gleich The­ma, war recht­lich jedoch nicht zu bean­stan­den, da es offen­sicht­lich eine Geset­zes­lü­cke gibt, die der­ar­ti­ges mög­lich macht. Damit das Bei­spiel aus Ost­fries­land nicht Schu­le macht, sehen Kom­mu­nal­recht­ler eine Rege­lungs­be­darf, ggf. mit prä­zi­sier­ten Ausführungsbestimmungen.

Umstrit­ten war auch das soge­nann­te “Wind­hund-Ver­fah­ren”. Danach soll­te jene Fra­ge berück­sich­tigt wer­den, des­sen Initia­to­ren als ers­tes die erfor­der­li­che Anzahl an Unter­schrif­ten vor­le­gen kann. Die­ses Wind­hund-Ver­fah­ren ist inzwi­schen zuguns­ten der Kri­ti­ker der Zen­tral­kli­nik aus­ge­gan­gen. Ein Bür­ger­ent­scheid zu die­sem Pro­jekt wird noch vor der Som­mer­pau­se 2017 erwar­tet. Ein Bericht von Sil­ke Rudolf bei “Hal­lo Niedersachsen”.

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