NDR: Bürgerbegehren Pro & Contra

Als “rechtsmiss­bräuch­lich” haben Kom­mu­nal­rechtler einen konkur­ri­eren­den Antrag auf Bürg­er­begehren durch Befür­worter der Zen­tralk­linik beze­ich­net. Begrün­det wird diese Ein­schätzung unter anderem damit, dass Bürg­er­begehren als ein außer­par­la­men­tarische Ver­fahren gedacht sind, die im Kon­flik­t­fall, Entschei­dun­gen kom­mu­naler Par­la­mente auch aufheben kön­nen. Bürg­er­entschei­de, die dem Sinne nach gültige Beschlüsse der ober­sten poli­tis­chen Organe ein­er Kom­mune bestäti­gen, seien deshalb nicht im Sinne des Geset­zge­bers. Die Ver­wirrung mit zwei Bürg­er­begehren zum gle­ich The­ma, war rechtlich jedoch nicht zu bean­standen, da es offen­sichtlich eine Geset­zes­lücke gibt, die der­ar­tiges möglich macht. Damit das Beispiel aus Ost­fries­land nicht Schule macht, sehen Kom­mu­nal­rechtler eine Regelungs­be­darf, ggf. mit präzisierten Ausführungsbestimmungen.

Umstrit­ten war auch das soge­nan­nte “Wind­hund-Ver­fahren”. Danach sollte jene Frage berück­sichtigt wer­den, dessen Ini­tia­toren als erstes die erforder­liche Anzahl an Unter­schriften vor­legen kann. Dieses Wind­hund-Ver­fahren ist inzwis­chen zugun­sten der Kri­tik­er der Zen­tralk­linik aus­ge­gan­gen. Ein Bürg­er­entscheid zu diesem Pro­jekt wird noch vor der Som­mer­pause 2017 erwartet. Ein Bericht von Silke Rudolf bei “Hal­lo Niedersachsen”.

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