Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte

Berlin (hib/PK) — Der unlängst im Bun­destag beschlossene Verzicht auf die Sozialver­sicherungspflicht von Hon­o­rarnotärzten trägt nach Ansicht der Bun­desregierung zur Sich­er­stel­lung der Ret­tungs­di­en­ste ins­beson­dere in ländlichen Räu­men bei. Es habe sich gezeigt, dass im Ret­tungs­di­enst die Ver­sorgung nicht mehr aus­re­ichend über fes­tangestellte Ärzte erbracht wer­den könne, sodass viele Träger auf Hon­o­rarärzte zurück­grif­f­en, heißt es in Antwort (18/11142) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11022) der Frak­tion Bünd­nis 90/Die Grünen.… Weiterlesen