Heiko Schmelzle : Krankenhausgestützte Notfallversorgung ohne Krankenhaus?

In ein­er Pressemit­teilung vom 12.05.2018 erin­nert der Norder Bürg­er­meis­ter Heiko Schmel­zle nicht nur an die emi­nent wichtige Funk­tion, die eine sta­tionäre Gesund­heitver­sorgung am Stan­dort Nor­den für die hiesige Bevölkerung und auch für den Touris­mus in Nor­den und der umliegen­den Küsten­re­gion hat. Er kri­tisiert auch, daß die aktuell vorgestell­ten Pläne für eine Region­alk­linik de fac­to eine kranken­haus­gestützte Not­fal­lver­sorgung ohne ein Kranken­haus vorse­hen — und damit abse­hbar zu erhe­blichen Ver­sorgungsen­g­pässen in der Not­fal­lver­sorgung führen müßten. Der Fördervere­in veröf­fentlicht die Presseerk­lärung anbei : 

” Eine wohnort­na­he Kranken­hausver­sorgung — ist für Fam­i­lien mit Kindern  — aber ger­ade auch für ältere Bürg­erin­nen und Bürg­er sowie Gäste – von hoher Bedeu­tung. Nor­den-Nord­de­ich ist ger­ade bei älteren Men­schen als Wohnort und Ferien­des­ti­na­tion beliebt — dies zeigt sich auch an der Altersstruk­tur der Bevölkerung. Und mit zunehmen­dem Alter wird ein wohnort­na­h­es Kranken­haus — ins­beson­dere im akuten Not­fall — immer wichtiger.  Darum set­ze ich mich als Bürg­er­meis­ter und Bürg­er der Stadt Nor­den für den Erhalt des Kranken­haus­es vor Ort ein”, erk­lärt Schmelzle.

Bei der Vorstel­lung des Zukun­ft­skonzeptes für die Kliniken Aurich, Emden und Nor­den wurde das Szenario 3 (Erhalt des Klinikums Emden und Neubau ein­er Region­alk­linik im Süd­brook­mer­land anstelle der bish­eri­gen bei­den UEK-Klinik­stan­dorte) unter den gegebe­nen Umstän­den als das wahrschein­lich­ste Szenario vorgestellt. In diesem Fall wür­den die bish­eri­gen Klinik­stan­dorte in Aurich und Nor­den geschlossen. Die Geschäfts­führung der Trägerge­sellschaft spricht davon, dass es dann an den bish­eri­gen UEK-Stan­dorten auch weit­er­hin eine sek­torüber­greifende Not­fal­lver­sorgung geben wird. Es stellt sich mir jedoch die Frage, wie eine kranken­haus­gestützte (ambu­lante) Not­fal­lver­sorgung in Nor­den dargestellt wer­den kann, wenn das örtliche Kranken­haus nicht mehr existieren sollte. Wie soll es für den Kranken­haus­träger bei den aktuell gel­tenden rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen möglich sein, ohne ein beste­hen­des Kranken­haus am Stan­dort Nor­den die ver­sproch­ene Not­fal­lver­sorgung zu gewährleis­ten?   Hier­für muss es eine Lösung geben. Son­st verblieben für die ambu­lante Not­fal­lver­sorgung lediglich die ambu­lant täti­gen niederge­lasse­nen Ärzte. Und es ist ja all­ge­mein bekan­nt, dass diese in Nor­den bere­its jet­zt über die Belas­tungs­gren­ze hin­aus aus­ge­lastet sind. Dies zeigt sich durch einen Auf­nahmestopp für neue Patien­ten bei vie­len Hausärzten und durch Wartezeit­en bei rou­tinemäßi­gen Facharztterminen.

Dies muss allen Betrof­fe­nen – aber auch den poli­tis­chen Entschei­dungsträgern – bewusst sein.

Nach Para­graph 4 Abs. 2 Satz 2 des nds. Kranken­haus­ge­set­zes (NKHG) muss der Kranken­haus­plan des Lan­des Nieder­sach­sen die Ziele der Rau­mord­nung beacht­en, die Grund­sätze und son­sti­gen Erfordernisse der Rau­mord­nung berück­sichti­gen und eine ort­sna­he Not­fal­lver­sorgung gewährleisten.Die Schließung von Kranken­häusern in zwei Mit­telzen­tren (Aurich &  Nor­den) sowie der Neubau ein­er Region­alk­linik an einem Ort ohne den Sta­tus eines Mit­telzen­trums und ohne entsprechende Infra­struk­tur ste­ht ohne­hin im Wider­spruch zu den verbindlichen Aus­sagen des Lan­des-Rau­mord­nung­spro­gramm Nieder­sach­sen (LROP**).

Das Kranken­haus ist für Nor­den als Mit­telzen­trum von großer Bedeutung:

als größter Arbeit­ge­ber und als wichtiger Stan­dort­fak­tor unter anderem im Wet­tbe­werb bei der Gewin­nung von Fachkräften. Nach dem LROP sind der­ar­tige zen­tralörtliche Ein­rich­tun­gen und Ange­bote des gehobe­nen Bedarfs im Rah­men der Stärkung des “Zen­trale-Orte-Sys­tems” zu sich­ern und zu entwickeln.”

** Auszug aus Wikipedia zur Bedeu­tung des LROP lediglich zur Ken­nt­nis: „Mit verbindlichen Aus­sagen zu raumbe­deut­samen Nutzun­gen und deren Entwick­lun­gen dient das Lan­des-Rau­mord­nung­spro­gramm dazu, die oft­mals wider­stre­i­t­en­den wirtschaftlichen, sozialen, kul­turellen und ökol­o­gis­chen Inter­essen an den Raum festzulegen.”

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