Das KHSG (Krankenhausstrukturgesetz)

Was regelt eigentlich das Kranken­hausstruk­turge­setz (KHSG)  ?

in einem Glos­sar des Bun­desmin­is­teri­ums für Gesund­heit sind die Kern­bere­iche des  KHSG (Kranken­hausstruk­turge­setz) beschrieben.

Im Wesentlichen enthält es Regelun­gen  zu fol­gen­den Themen

  • Qual­ität als Kri­teri­um der Krankenhausplanung
  • Stärkung der Pflege / Pflegestellen-Förder­pro­gramm
  • Neugele­gun­gen zur Krankenhausfinanzierung
  • Men­gen­s­teuerung in der sta­tionären Versorgung 
  • Struk­tur­fonds zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen
  • Unter­stützung der ambu­lanten Not­fal­lver­sorgung in den Kranken­häusern   (Not­di­en­st­prax­en der KV (sog. Por­tal­prax­en) in oder an Kranken­häusern , Ein­bindung von Not­fal­lam­bu­lanzen der Kranken­häuser in den Notdienst
  • Zuständigkeit­en : Bun­deslän­der haben die Pla­nung von Kranken­häusern im Rah­men der Daseinsvor­sorge auch weit­er­hin durch­führen und die notwendi­gen Mit­tel zur Finanzierung der Investi­tio­nen für die Kranken­häuser bereitzustellen
  • Evaluierung der Vergütungssysteme
  • Hygien­e­förder­pro­gramm
  • Kurzzeitpflege als neue Leis­tung der geset­zlichen Krankenkassen

 

 

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