Krankenhausförderung in Niedersachsen

Fördermittel des Landes NDS für Krankenhäuser – Zweck, Aufgabe, Zahlen  2003–2018

1. Grundlage : Das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung

Die Finanzierung von Kranken­häusern ste­ht als öffentliche Auf­gabe auf zwei Säulen: . Investi­tion­skosten wer­den von den Bun­deslän­dern getra­gen, wobei zwis­chen  Einzelförderung und  Pauschalförderung unter­schieden wird. Die Betrieb­skosten wer­den hinge­gen refi­nanziert durch die Krankenkassen, und zwar über Fall­pauschalen , Pflegesätze und soge­nan­nte “Son­stige Entgelte”.

Investi­tions­förderung : Bei dieser Förderung geht es um struk­tuelle und strate­gis­che Investi­tio­nen in Kranken­häuser zur Sicherung der Ver­sorgung der Bevölkerung

soge­nan­nte “Pauschalförderung”: Diese dient vor­rangig  zur Anschaf­fung kurzfristiger Anlagegüter wie z. B. medi­zinis­ch­er Geräte

Der laufende Betrieb müssen die Kliniken dage­gen aus den mit den Krankenkassen vere­in­barten Pflegesätzen  finanzieren

2. Wie kommen Krankenhäuser im Dualen System an Fördermittel des Landes ?

Das (Bun­des-) Kranken­haus­ge­setz („KHG“)  enthält dazu fol­gende Vor­gaben:  „Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Kranken­häuser und zur Regelung der Kranken­hauspflegesätze (Kranken­haus­fi­nanzierungs­ge­setz — KHG) hat die wirtschaftliche Sicherung der Kranken­häuser zum Zweck, um eine qual­i­ta­tiv hochw­er­tige, patien­ten- und bedarf­s­gerechte Ver­sorgung der Bevölkerung mit leis­tungs­fähi­gen, qual­i­ta­tiv hochw­er­tig und eigen­ver­ant­wortlich wirtschaf­ten­den Kranken­häusern zu gewährleis­ten und zu sozial trag­baren Pflegesätzen beizu­tra­gen.   Nach § 6 Abs. 1 KHG haben die Län­der zur Ver­wirk­lichung dieser Ziele Kranken­haus­pläne und Investi­tion­spro­gramme aufzustellen. Das Investi­tion­spro­gramm wird nach § 5 des Nieder­säch­sis­chen Kranken­haus­ge­set­zes (NKHG) für ein Jahr aufgestellt und von der Lan­desregierung beschlossen…“

Die Förderung der Kranken­häuser erfol­gt nach den nach­fol­gend genan­nten Bes­tim­mungen des Kranken­haus­fi­nanzierungs­ge­set­zes (KHG):

– § 9 Abs. 1 KHG — Investi­tions­förderung, ein­schließlich der Erstausstat­tung mit den für den Kranken­haus­be­trieb notwendi­gen Anlagegütern,

– § 9 Abs. 2 KHG — Schließungs­förderung, zur Erle­ichterung der Schließung von Kranken­häusern und Miet­förderung, Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zus­tim­mung der zuständi­gen Lan­des­be­hörde erfolgt,

– § 9 Abs. 3 KHG – Pauschalförderung, für die Wiederbeschaf­fung kurzfristiger Anlagegüter so-wie kleine bauliche Maß­nah­men bis zu ein­er Wert­gren­ze von 300 000 Euro.

Hinge­gen : „Instand­hal­tungskosten sind entsprechend § 17 KHG im Pflege­satz der Krankenkassen zu berück­sichti­gen. Auch die Ergänzung von Anlagegütern im Rah­men der üblichen Anpas­sung an die medi­zinis­che und tech­nis­che Entwick­lung ist entsprechend § 3 der Verord­nung über die Abgren­zung der im Pflege­satz nicht zu berück­sichti­gen­den Investi­tion­skosten von den pflege­satzfähi­gen Kosten der Kranken­häuser (Abgren­zungsverord­nung — AbgrV) Bestandteil des Pflege­satzes“.

(alle Zitate aus . Druck­sache 18/3118, Antwort des Nieder­säch­sis­chen Min­is­teri­ums für Soziales, Gesund­heit und Gle­ich­stel­lung namens der Lan­desregierung  auf eine  Kleine  Anfrage der Abge­ord­neten Meta Janssen-Kucz(Grüne) „Welche För­der­mit­tel hat die UEK Aurich/ Nor­den erhalten?“ :

https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/03001–03500/18–03118.pdf

Das KHG ken­nt die fol­gen­den grund­sät­zlichen Fördertatbestände:

” § 9 Fördertatbestände

(1) Die Län­der fördern auf Antrag des Kranken­haus­trägers Investi­tion­skosten, die entste­hen insbesondere 

  1. für die Errich­tung von Kranken­häusern ein­schließlich der Erstausstat­tung mit den für den Kranken­haus­be­trieb notwendi­gen Anlagegütern, 
  2. für die Wiederbeschaf­fung von Anlagegütern mit ein­er durch­schnit­tlichen Nutzungs­dauer von mehr als drei Jahren.

(2) Die Län­der bewil­li­gen auf Antrag des Kranken­haus­trägers fern­er Fördermittel

  1. für die Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zus­tim­mung der zuständi­gen Lan­des­be­hörde erfolgt,
  2. für Anlaufkosten, für Umstel­lungskosten bei inner­be­trieblichen Änderun­gen sowie für Erwerb, Erschließung,Miete und Pacht von Grund­stück­en, soweit ohne die Förderung die Auf­nahme oder Fort­führung desKranken­haus­be­triebs gefährdet wäre,
  1. für Las­ten aus Dar­lehen, die vor der Auf­nahme des Kranken­haus­es in den Kranken­haus­plan für förderungs­fähige Investi­tion­skosten aufgenom­men wor­den sind,
  1. als Aus­gle­ich für die Abnutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Eigen­mit­teln des Kranken­haus­trägers­beschafft wor­den sind und bei Beginn der Förderung nach diesem Gesetz vorhan­den waren,
  2. zur Erle­ichterung der Schließung von Krankenhäusern,
  3. zur Umstel­lung von Kranken­häusern oder Kranken­haus­abteilun­gen auf andere Auf­gaben, ins­beson­derezu ihrer Umwid­mung in Pflegeein­rich­tun­gen oder selb­ständi­ge, organ­isatorisch und wirtschaftlich vomKranken­haus getren­nte Pflegeabteilungen.

(3)  Die Län­der fördern die Wiederbeschaf­fung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleine bauliche Maß­nah­men durch feste jährliche Pauschal­be­träge, mit denen das Kranken­haus im Rah­men der Zweck­bindung der För­der­mit­tel frei  wirtschaften kann … Die Pauschal­be­träge sollen nicht auss­chließlich nach der Zahl der in den Kranken­haus­plan aufgenomme­nen Bet­ten bemessen wer­den. Sie sind in regelmäßi­gen Abstän­den an die Koste­nen­twick­lung anzupassen.

(3a) Der vom Land bewil­ligte Gesamt­be­trag der laufend­en und der bei­den fol­gen­den Jahres­pauschalen nach Absatz 3 ste­ht dem Kranken­haus unab­hängig von ein­er Ver­ringerung der tat­säch­lichen Bet­ten­zahl zu, soweit die Ver­ringerung auf ein­er Vere­in­barung des Kranken­haus­trägers mit den Lan­desver­bän­den der Krankenkassen und den Ersatzkassen .. beruht und ein Fün­f­tel der Plan­bet­ten nicht übersteigt. ..

(4) Wiederbeschaf­fung im Sinne dieses Geset­zes ist auch die Ergänzung von Anlagegütern, soweit diese nicht über die übliche Anpas­sung der vorhan­de­nen Anlagegüter an die medi­zinis­che und tech­nis­che Entwick­lung wesentlich hinausgeht.

Die bei­den erste Grup­pen von För­der­mit­teln müssen also beantragt wer­den, während unter (3) und (4) eine pauschale Förderung eines jeden Kranken­haus­es erfol­gt, soweit es in den jew­eili­gen Lan­deskranken­haus­plan aufgenom­men ist.  Für die konkrete Umset­zung ist entsprechend im Nieder­säch­sis­chen Krankhaus­ge­setz (NKHG) definiert, wie die Kliniken an Inves­tions­förderung kom­men : näm­lich über  Anträge, in denen sie die wirtschaftlichen Ziele der Maß­nah­men begrün­den und ihre Pla­nun­gen zur beab­sichtigten Verän­derun­gen / Entwick­lung vor­legen . Pauschalförderung wird in Nieder­sach­sen  gemäß der  „NKHG-Förder­VO“  gewährt. Die Kliniken müssen dafür keine Anträge stellen. Zweck und Höhe sind dort festgelegt :

(1) „ .. Pauschalmit­tel für die Wiederbeschaf­fung von kurzfristi­gen Anlagegütern ein­schließlich der medi­zinisch-tech­nis­chen Großgeräte sowie für kleine bauliche Maß­nah­men …  (2) Die Wert­gren­ze beträgt 300 000 Euro ..“

(unter  KHG Förderverord­nung, auf  http://www.voris.niedersachsen.de/jportal  )

Die Kranken­häuser erhal­ten diese Mit­tel nach fes­ten Schlüs­seln. Die ihnen zuste­hende Gesamt­sum­men set­zt sich wiederum zusam­men aus ein­er „Grund­pauschale“ und ein­er „Leis­tungspauschale. Dabei ergibt sich der Anteil Grund­pauschale aus ihrer Plan­bet­te­nan­zahl bzw. ihren teil­sta­tionären Plätzen und ihren Fach­abteilun­gen. Der Bestandteil der Leis­tungspauschale hängt ab von den Fal­lzahlen und Bew­er­tungsre­la­tio­nen gemäß der DRGs an.

3. Die Krankenhausinvestitionsförderung in Niedersachsen : Jahressummen, Töpfe, Sondertöpfe Voraussetzungen

Auf der Web­site des Sozialmin­is­teri­ums Nieder­sach­sen find­en sich für jedes Jahr detail­lierte Nach­weise der vom Land für die Kliniken bere­it­gestell­ten Investi­tions­för­der­mit­tel. Sie sind aufgeschlüs­selt nach Kliniken  und den dort umge­set­zten und geförderten Maß­nah­men. In diesen   Jahresin­vesti­tion­spro­gram­men (dort  bis  2016 veröf­fentlicht) sind pro Jahr rund  120 Mio € Investi­tion­s­mit­tel  ausgewiesen.(2014 bis 2016 : 120 Mio, , 2013 : 107 Mio, , 2012 : 128 Mio ,  2011 : 125 Mio ) .

https://www.ms.niedersachsen.de/themen/gesundheit/krankenhaeuser/krankenhausinvestitionen/krankenhausinvestitionsfoerderung-14155.html

Zweck und Voraus­set­zun­gen dieser Art von Förderung wer­den hier wie fol­gt beschrieben:

Kranken­häuser müssen nicht nur aktuellen Erken­nt­nis­sen in der Medi­zin gerecht wer­den, son­dern auch ihre Unter­suchungs- und Behand­lung­sein­rich­tun­gen den verän­derten Struk­turen und Rah­menbe­din­gun­gen im Gesund­heitswe­sen anpassen. Denn es gilt, eine leis­tungs­fähige , akut­sta­tionäre Ver­sorgung zu gewährleis­ten und Betrieb­sstruk­turen wirtschaftlich zu gestalten.

Für die hierzu erforder­lichen baulichen Vorhaben (Neubau und Umbau) haben die Kranken­häuser nach den Vor­gaben des Nieder­säch­sis­chen Kranken­haus-finanzierungs­ge­set­zes und nach Maß­gabe der ver­füg­baren öffentlich Mit­tel Anspruch auf staatliche Förderung aus dem Kranken­haus­in­vesti­tion­spro­gramm (Jahreskranken­haus­pro­gramm). Förderungs­fähig sind alle Kranken­häuser, die in den Nieder­säch­sis­chen Kranken­haus­plan aufgenom­men sind, unab­hängig von der Träger­schaft. Ausgenom­men von der Förderung sind ambu­lante Leis­tun­gen und Reha­bil­i­ta­tion­sein­rich­tun­gen sowie der uni­ver­sitäre Bere­ich wie Hochschulk­liniken, für die andere Finanzierungsregelun­gen gelten.

Bei der Auswahl der Pro­jek­te für das Kranken­haus­baupro­gramm wer­den nicht reine Sanierungs­maß­nah­men gefördert, son­dern es wird vor allem in zukun­fts­fähige Ver­sorgungsstruk­turen der Kranken­häuser investiert. Denn nur so ist es möglich, den Bürg­erin­nen und Bürg­ern ein mod­ernes medi­zinis­ches Ange­bot zu sich­ern. Maßstab dafür ist eine unbürokratis­che Rah­men­pla­nung des Lan­des mit hoher Transparenz.“

In Abgren­zung zu diesen För­der­maß­nah­men ste­hen für die Pauschalförderung für alle 171 Kliniken im Land NDS nochmals rund 120 Mio jährlich bereit:

Neben den Investi­tion­s­mit­teln für bauliche Maß­nah­men erhal­ten die Kranken­häuser jedes Jahr so genan­nte Pauschalmit­tel in Höhe von 120 Mil­lio­nen Euro für die Beschaf­fung kurzfristiger Anlagegüter. Damit wer­den unter anderem die Erneuerung medi­zinis­ch­er Geräte oder eine verbesserte infra­struk­turelle Ausstat­tung finanziert.“

Zusät­zlich zu diesen bei­den aus den Vor­jahren bekan­nten Förderquellen wur­den ab 2017 zwei weit­ere „Son­der-Fördertöpfe“  speziell für Investi­tio­nen aufge­set­zt.  Dieser Beschluß, der nach der Kom­mu­nal­wahl 2017 in mod­i­fiziert­er Form bestätigt wor­den ist, hat seinen Hin­ter­grund im soge­nan­nte „Investi­tion­sstau” :  Bekan­ntlich wird von den Kranken­haus­ge­sellschaften im Bund und in den Län­dern seit Jahren darauf hingewiesen, daß mit den bere­it­gestellen Lan­desmit­teln die erforder­lichen Mod­ernisierungsin­vesti­tio­nen nicht mehr abzudeck­en sind, Kliniken sind daher immer häu­figer gezwun­gen, erforder­liche Investi­tio­nen aus ihren  laufend­en Erlösen von den Krankenkassen zu bestre­it­en. Das wider­spricht dem Grund­prinzip der dualen Finanzierung (s.o.)  und ist eine wesentliche Ursache dafür, daß immer mehr Kliniken in rote Zahlen rutschen.

Bei den zeitlich befris­teten Son­der­förderun­gen geht es um

1)  Mit­tel aus dem sog. Son­der-Investi­tion­spro­gramm zur Si­cherung der Kranken­hausstruk­tur, laut Sozialmin­is­teri­um 2017  in Summe „610 Mio. Euro + X in 4 Jahren“  (für 2017–2020). (vom Land ini­ti­iert, sog. „Son­derver­mö­gen“). Diese Förderung taucht in jün­geren Quellen auch unter dem Titel „Struk­tur­fonds II“ auf und wird dort auf 630 Mio € beziffert.

2)  Förderun­gen über einen gemein­samen Struk­tur­fonds des Lan­des NDS und den Bun­des. Die Mit­tel daraus wer­den hälftig von Bund und Land finanziert . Stand 2016 soll­ten das 94 mio € sein, wobei die Laufzeit des Struk­tur­fonds eben­falls über die Jahre 2017 bis 2020 angegeben war.

4. Die Zahlen zur Investitionsförderung seit 2003 bis 2018 

2003–2016 

siehe Tabellen “Kranken­haus­fi­nanzierung”  ( PDF-Dateien)   auf der Seite des Sozialmin­is­teri­ums :   Jahresin­vesti­tion­spläne 2003–2016

 2017

Zusät­zlich zu den bis­lang regelmäßig bere­it­gestell­ten 120 Mio € gab es nun erst­mals Fördergelder für Investi­tio­nen aus dem Son­der-Investi­tion­spro­gramm. Dazu heißt es auf der Seite des  Sozialministeriums :

Die Lan­desregierung hat das Kranken­haus-Investi­tion­spro­gramm 2017 beschlossen und erste Kranken­haus­pro­jek­te aus­gewählt, die im Rah­men des Son­der-Investi­tion­spro­gramms für Nieder­sach­sens Kliniken gefördert wer­den sollen. Die Investi­tio­nen im Umfang von rund 630 Mil­lio­nen Euro wer­den für 38 Kranken­haus-Maß­nah­men in ganz Nieder­sach­sen einge­set­zt. Auf die entsprechen­den Vorschläge hat­te sich zuvor der Kranken­haus-Pla­nungsauss­chuss des Lan­des geeinigt, dem unter anderem die Kom­mu­nalen Spitzen­ver­bände, die Krankenkassen und die Kranken­haus­ge­sellschaft ange­hören. Nach der pos­i­tiv­en Entschei­dung des Kabi­netts wird das Kranken­haus-Investi­ti­on­spro­gramm nun dem Land­tag vorgestellt. ..

Das Land wird mit seinem Kranken­haus-Investi­tion­spro­gramm 2017 ins­ge­samt 19 große Bau­maß­nah­men nieder­säch­sis­ch­er Kliniken sowie diverse kleine Bau­maß­nah­men und den Neuer­werb von medi­zinisch-tech­nis­chen Großgeräten mit einem Gesamtvol­u­men in Höhe von 120 Mil­lio­nen Euro fördern.

Das Kranken­haus-Investi­tion­spro­gramm 2017 und das Son­der-Investi­tion­spro­gramm zur Si­cherung der Kranken­hausstruk­tur sowie die Förderung über den soge­nan­nten Struk­tur­fonds sind Bausteine eines Gesamt­pak­tes, .. Gesund­heitsmin­is­terin Cor­nelia Rundt: „Ich freue mich, dass wir in ein­er gewalti­gen Kraftanstren­gung gemein­sam mit den Kom­munen einen Weg gefun­den haben, die Kranken­häuser in Nieder­sach­sen zukun­fts­fest zu machen. Mit geziel­ten Investi­tio­nen in die Kranken­häuser stärken wir die Ver­sorgung der Bürg­erin­nen und Bürg­er — ger­ade auch auf dem Land.” Dem Vorschlag, kleine Kliniken flächen­deck­end zu schließen, erteilte die Min­is­terin eine Absage: Für eine flächen­deck­ende Ver­sorgung seien bisweilen auch kleine Kliniken unverzicht­bar. Wichtig sei, dass das Ver­sorgungsange­bot benach­barter Kliniken aufeinan­der abges­timmt werde. Dazu ini­ti­iere die Lan­desregierung Region­alge­spräche, so dass gemein­sam mit den örtlichen Akteuren die regionale Kranken­haus­land­schaft weit­er­en­twick­elt werde. Flächen­deck­ende Überka­paz­itäten gebe es in Nieder­sach­sen dank ein­er vorauss­chauen­den Kranken­haus­poli­tik nicht – „Nieder­sach­sen hat zusam­men mit Baden-Würt­tem­berg die ger­ing­ste Bet­ten­dichte in Deutsch­land“, so Min­is­terin Rundt.

…Zudem hat das Land bis­lang aus dem Struk­tur­fonds des Bun­des und des Lan­des ins­ge­samt 75,4 Mil­lio­nen Euro be­willigt für die Bau­maß­nah­men in Del­men­horst (70 Mil­lio­nen), Din­klage (0,5 Mil­lio­nen) und GM-Hütte (4,9 Millionen).

Fol­gende Pro­jek­te sollen eine Förderung im Rah­men des Investi­tion­spro­gramms 2017 erhalten:

  • Wolfs­burg, Städt. Klinikum, Neustruk­turierung der Kinder- und Jugendmedi­zin, 5 Mio. Euro
  • Han­nover, Diakoniekranken­haus Hen­ri­et­ten­s­tift, Zen­trale Ster­ilgutver­sorgung am Stand­ort Marien­straße, 2 Mil­lio­nen Euro
  • Han­nover, Kinderkranken­haus auf der Bult, Sanierung der Pfleges­ta­tio­nen, 5 Mil­lio­nen Euro
  • Bas­sum, Alex­i­an­er LK Diepholz, Umstruk­turierung medi­zinis­ches Konzept, 1,5 Mio. Euro
  • Holz­min­den, Ev. Kranken­haus, Neustruk­turierung Funk­tions- und Pflege­bere­ich, 7,5 Milli­onen Euro
  • Bad Bevensen Herz-Kreis­laufk­linik, Zusam­men­le­gung der Inten­sivmedi­zin, 9 Mil­lio­nen Euro
  • Lin­gen, St. Boni­fatius Hos­pi­tal, Sanierung Funk­tions­bere­ich Nuk­lear­diag­nos­tik-Strahlen­ther­a­pie und Neubau Pflege­bere­ich (3. Bauab­schnitt, 1. Fach­abteilung), 8 Mil­lio­nen Euro
  • Mep­pen, Kranken­haus Lud­mil­len­s­tift, Neubau Bet­ten­haus und Umbau Zen­trale Notauf­nahme und OP, 5 Mil­lio­nen Euro
  • Leer, Klinikum Leer, Neubau ein­er Klinik für Psy­cho­so­ma­tis­che Medi­zin am Klinikum Leer, 3,5 Mil­lio­nen Euro
  • Lüneb­urg, Städt. Klinikum, Schaf­fung Inter­diszi­plinäre Notauf­nahme und IMC, Konzentra­tion Radi­olo­gie, Neubau Inten­siv, 11,4 Mil­lio­nen Euro
  • Old­en­burg, Pius-Hos­pi­tal, Umstruk­turierung OP/Ersatz F‑Flügel, 8,7 Mil­lio­nen Euro
  • Old­en­burg, Evan­ge­lis­ches Kranken­haus, Neubau Funk­tion­strakt 1. BA, 10,5 Mil­lio­nen Euro
  • Clop­pen­burg, St.-Josefs-Hospital, Sanierung und Erweiterung St.-Josefs-Hospital 1. BA 1. und 2. TA, 7 Mil­lio­nen Euro
  • Sande, Nord­west­kranken­haus, Reor­gan­i­sa­tion Pflege, 8 Mil­lio­nen Euro
  • Wal­srode, Hei­dekreisklinikum, Teil­ver­lagerung der Fach­abteilung Chirurgie von Soltau nach Wal­srode, Vor­ab­maß­nahme Zen­trale Notauf­nahme, 1 Mil­lio­nen Euro
  • Bad Zwis­chenahn, K.-Jaspers-Kl., Neubau und Erweiterung Psy­chi­a­trie (Kapazitätserhö­hung um 39 Bet­ten), 4,8 Mil­lio­nen Euro
  • Haselünne, St. Vinzenz Hos­pi­tal, Erweiterung ein­er Abteilung für Psy­cho­so­matik und Er­neuerung der Elek­trozen­trale, 4,5 Mil­lio­nen Euro
  • Lohne, St. Franziskushos­pi­tal, Etablierung Demenzbere­ich, 2,9 Mil­lio­nen Euro
  • Vech­ta, St. Marien­hos­pi­tal, Umstruk­turierung Kinderklinik, 5,7 Mil­lio­nen Euro

Zudem investiert das Land 9 Mil­lio­nen Euro in kleinere Bau­vorhaben, die Erstan­schaf­fung medi­zinisch-tech­nis­ch­er Großgeräte sowie in die Abwick­lung von ver­gan­genen Darlehnsfinanzierungen.

Ergänzend zu dem Kranken­haus­in­vesti­tion­spro­gramm 2017 hat die Nieder­säch­sis­che Lan­desregierung auch eine erste Tranche aus dem Son­der­in­vesti­tion­spro­gramm (Stich­wort Son­derver­mö­gen) zur Sicherung der Kranken­hausstruk­tur in Nieder­sach­sen beschlos­sen. Nach dem Beschluss der Lan­desregierung haben fol­gende Kranken­häuser die Gele­gen­heit, sich mit einem Gesamt­in­vesti­tionsvol­u­men von rund 510 Mil­lio­nen Euro für eine Förderung aus dem Son­derver­mö­gen zu bewerben:

  • Göt­tin­gen-Weende, Evan­ge­lis­ches Kranken­haus 26,6 Mil­lio­nen Euro
  • Wolfen­büt­tel, Städt. Klinikum 9,8 Mil­lio­nen Euro
  • Han­nover, Diako­vere Friederiken­s­tift 35 Mil­lio­nen Euro
  • Sehnde-Ilten, Klinikum Wahren­dorff 48 Mil­lio­nen Euro
  • Wun­storf, Psy­chi­a­trie KRH 6,9 Mil­lio­nen Euro
  • Cop­pen­brügge, Kranken­haus Lin­den­brunn 14 Mil­lio­nen Euro
  • Celle, All­ge­meines Kranken­haus 26 Mil­lio­nen Euro
  • Rosen­garten, Kranken­haus Gin­ster­hof 9 Mil­lio­nen Euro
  • Bux­te­hude, Elbek­linikum 14,5 Mil­lio­nen Euro
  • Stade, Elbek­linikum 60 Mil­lio­nen Euro
  • Ver­den, Aller-Weser-Klinik 30 Mil­lio­nen Euro
  • Osnabrück, Klinikum 35 Mil­lio­nen Euro
  • Osnabrück, Marien­hos­pi­tal 14,7 Mil­lio­nen Euro
  • Wil­helmshaven, Rein­hard-Nieter Kranken­haus 99 Mil­lio­nen Euro
  • Lin­gen, Hedon-Klinik 20 Mil­lio­nen Euro
  • Papen­burg-Aschen­dorf, Marien­hos­pi­tal 6,3 Mil­lio­nen Euro
  • Leer, Bor­romäus-Hos­pi­tal 17,95 Mil­lio­nen Euro
  • Bad Rothen­felde, Schüchter­mann-Klinik 24,4 Mil­lio­nen Euro
  • Bram­sche, Niels-Stensen-Kliniken 15,5 Mil­lio­nen Euro

(Quelle :  https://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/sonder-investitionsprogramm-vorgestellt-rund-13-milliarden-euro-fuer-niedersachsens-krankenhaeuser–kabinett-gibt-gruenes-licht-fuer-38-klinik-manahmen-in-ganz-niedersachsen-155448.html

 

Für 2018 erfährt man eben­falls auf der Seite des NDS Sozialministeriums :

Das Land hat die Investi­tions­förderung für Nieder­sach­sens Kliniken stark aus­geweit­et, seit ver­gan­genem Jahr laufen ergänzend zu den Investi­tion­s­mit­teln“ (wie bish­er 120 Mio €) „auch noch Kranken­haus­förder­pro­gramme über den Struk­tur­fonds, der zu gle­ichen Teilen gemein­sam von Land und Bund finanziert wird, sowie über ein eigens ein­gerichtetes Son­der­in­vesti­tion­spro­gramm für Nieder­sach­sen (Stich­wort „Son­derver­mö­gen). „Es wird jet­zt gezielt in Kranken­haus­pro­jek­te investiert, mit denen eine qual­i­ta­tiv hochw­er­tige und weit­er­hin gut erre­ich­bare medi­zinis­che Ver­sorgung der Bevölkerung sichergestellt wird“, sagte Gesund­heitsmin­is­terin Reimann. „Wir sind mit großem Ein­satz dabei, den Sanierungsstau an Nieder­sach­sens Kliniken nach­haltig abzubauen“, so Dr. Car­o­la Reimann: „Von mod­er­nen Kliniken und der besseren Qual­ität der Ver­sorgung prof­i­tieren die Beschäftigten eben­so wie die Pati­entin­nen und Patienten.“

 Die Pauschalförderung 2018 liegt etwas unter den Zahlen der Vor­jahre :“ Zusät­zlich stellt das Land in 2018 eine Pauschalförderung für Nieder­sach­sens Kliniken im Umfang von 105 Mil­lio­nen Euro bereit“.

 In den 120 Mio € laufende Investi­tions­förderung  für 2018 sind gemäß Info der Sozialmin­sterin Reimann von Juni 2018  fol­gende För­der­maß­nah­men enthalten:

1.) Aus­fi­nanzierung laufend­er Baumaßnahmen

Lüneb­urg, Städtis­ches Klinikum
Schaf­fung der Inter­diszi­plinären Notauf­nahme und der Inter­me­di­ate Care-Sta­tion (IMC), Konzen­tra­tion der Radi­olo­gie, Neubau der Inten­sivs­ta­tion: 3,1 Mio. Euro

Wal­srode, Heidekreisklinikum
Teil­ver­lagerung der Fach­abteilung Chirurgie von Soltau nach Wal­srode, erste Maß­nah­men für die Zen­trale Notauf­nahme: 1,9 Mio. Euro

Old­en­burg, Evan­ge­lis­ches Krankenhaus
Neubau des Funk­tion­strak­tes, erster Bauab­schnitt: 3,5 Mio. Euro

Sande, Nord­west­kranken­haus:
Reor­gan­i­sa­tion der Pflege: 6 Mio. Euro

2.) Weit­er­fi­nanzierung laufend­er Baumaßnahmen

Braun­schweig, Städtis­ches Klinikum
Betrieb­sstel­len­zusam­men­führung von drei auf zwei Stan­dorte, zweit­er Bauab­schnitt: 20 Mio. Euro

Celle, All­ge­meines Krankenhaus
Neustruk­turierung des Funk­tions- und Pflege­bere­ich­es, erster Bauab­schnitt: 2,6 Mio. Euro

Old­en­burg, Pius-Hospital
Umstruk­turierung des OP/Ersatz des Gebäude­flügels F: 3,5 Mio. Euro

3.) Neue Maßnahmen

Salzgit­ter, St.-Elisabeth-Krankenhaus
Ersatzneubau, erster von zwei Finanzierungsab­schnit­ten: 13,1 Mio. Euro

Han­nover, Kinderkranken­haus auf der Bult
Umbau­maß­nah­men für den Neubau der DIAKOVERE Frauen­kliniken Hen­ri­et­ten­s­tift und Friederiken­s­tift am Kinderkranken­haus auf der Bult: 14,3 Mio. Euro

Buch­holz, Kranken­häuser Buch­holz und Winsen
Auf­s­tock­ung und Reor­gan­i­sa­tion des Pflege­bere­ich­es des Bet­ten­haus­es West: 5 Mio. Euro

Win­sen, Kranken­häuser Buch­holz und Winsen
Reor­gan­i­sa­tion des Pflege­bere­ich­es, Anbau des Bet­ten­haus­es A mit Errich­tung ein­er IMC, erster von zwei Finanzierungsab­schnit­ten: 9 Mio. Euro

Jeste­burg, Waldklinik
Neubau des Bet­ten­haus­es: 11 Mio. Euro

Old­en­burg, Klinikum
Neustruk­turierung der Urolo­gie: 5,5 Mio. Euro

Gan­derke­see, Kinder- und Jugendpsy­chi­a­trie Wichernstift:
Ersatzneubau, erster von zwei Finanzierungsab­schnit­ten: 14,2 Mio. Euro

 

Quelle :  https://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/planungsausschuss-einigt-sich-auf-investitionsprogramm-2018-fuer-niedersachsens-krankenhaeuser–165660.html

 

 

 

 

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