Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren vorgelegt

Der Fördervere­in  hat am 24.02.2022 eine Stel­lung­nahme zum Rau­mord­nungsver­fahren “Zen­tralk­linik Geor­sheil” abgegeben. Diese Stel­lung­nahme wurde in Zusam­me­nar­beit mit der Wäh­lerge­mein­schaft „Gemein­sam für Emden (GfE)“, dem Aktions­bünd­nis für den Erhalt der wohnort­na­hen Kranken­häuser Aurich/Norden/Emden und weit­eren Unter­stützern aus­gear­beit­et. Die Stel­lung­nahme wurde von 52 Per­so­n­en geze­ich­net. Neben dem Land­kreis Aurich als Pla­nungs­be­hörde wurde sie auch an das nieder­säch­sis­che Sozialmin­is­teri­um weitergeleitet.

Grundle­gende Risiken für die medi­zinis­che Ver­sorgung, die mit dem Vorhaben der Schließung und Zen­tral­isierung der Kranken­häuser in Aurich, Nor­den und Emden ein­herge­hen, wur­den in den vor­liegen­den Unter­la­gen zum Rau­mord­nungsver­fahren nicht angemessen berück­sichtigt. Ins­beson­dere ist ent­ge­gen den bish­er getrof­fe­nen Absicht­serk­lärun­gen der Plan­er die zuge­sagte Not­fal­lver­sorgung rund um die Uhr in den Mit­telzen­tren keines­falls sichergestellt. Die Auswirkun­gen der Zen­tral­isierung der sta­tionären Ver­sorgung am Stan­dort Uth­w­er­dum auf die gesamte ambu­lante haus- und fachärztliche Ver­sorgungstruk­tur in den Städten wurde nicht ernst genom­men. Dies gilt eben­so für die Auswirkun­gen auf die Umweltverträglichkeit, die durch den Aus­bau der beste­hen­den und den Bau weit­er­er Bun­desstraßen zur Anbindung der Klinik zwangsläu­fig entste­hen. Grund­sätze der Rau­mord­nung, die mit der guten Erre­ich­barkeit von Kranken­häusern verknüpft sind, wur­den nicht beachtet.

Die erhe­blichen Risiken für die zukün­ftige Leis­tungs­fähigkeit der kom­mu­nalen Haushalte durch die geplante Finanzierung wur­den ignori­ert: Über direk­te Ein­schränkun­gen von Leis­tun­gen der medi­zinis­chen Grund­ver­sorgung hin­aus wird das Vorhaben in der gesamten Region erhe­bliche Auswirkun­gen auf die finanziellen Hand­lungsspiel­räume der Kom­munen haben und in der Folge zu deut­lichen Belas­tun­gen der Bürg­er führen.

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