Nach der Novellierung des NKG : “Herabstufung” der UEK Norden

Bekan­ntlich wurde im Juni 2022 mit den Stim­men der damals noch regieren­den GroKo und der Grü­nen das Nieder­säch­sis­che Kranken­haus­ge­setz novelliert.

Nach dem neuen, im Juni beschlosse­nen Kranken­haus­ge­setz ist es kün­ftig möglich, kleine und unwirtschaftliche Kranken­häuser zu schließen, wenn diese ihren Auf­trag nicht mehr aus­re­ichend erfüllen kön­nen. Diese kön­nen dann zu „Regionalen Gesund­heit­szen­tren“ RGZ umge­wan­delt wer­den. Über den Kranken­haus-Pla­nungsauss­chuss kön­nen danach kleine Kliniken mit weni­gen Abteilun­gen geschlossen wer­den und aus dem Kranken­haus­plan her­ausgenom­men wer­den, wenn sie „ihren Ver­sorgungsauf­trag nicht mehr erfüllen“. Damit kön­nen sie ihre Leis­tun­gen nicht mehr über die Krankenkassen abrech­nen. Genaueres zu den Kri­te­rien wird über Verord­nun­gen geregelt, die momen­tan in Vor­bere­itung beim Sozialmin­is­teri­um sind.

Der NDR berichtete let­zte Woche aus Bersen­brück, wie die „Her­ab­stu­fung“ eines kleinen ländlichen Kranken­haus­es zu einem “Regionalen Gesund­heit­szen­trum” nach Zus­tim­mung aus dem Kranken­haus­pla­nungsauss­chuss konkret ausse­hen kann und wird.

Über die Ergeb­nisse des Kranken­haus­pla­nungsauss­chuss­es am 8.12.22 äußert sich das Sozialmin­is­teri­um auf sein­er Website.

Die Gesund­heitsmin­is­terin kündigte laut Infor­ma­tion von „Rund­blick Nieder­sach­sen“ anlässlich des Kranken­haus­pla­nungsauss­chuss­es außer­dem an, nach der bere­its freigegeben „Her­ab­stu­fung“ des Marien­hos­pi­tals in Ankum-Bersen­brück zu einem „Regionalen Gesund­heit­szen­trum“ stün­den für 2023 „ähn­liche Pläne“ für die derzeit­i­gen Klinik­stan­dorte Sulin­gen, Bad Gan­der­sheim und Nor­den an. Für die Umset­zung des Freiga­bebeschlusses am Stan­dort Bersen­brück war bzw. ist noch, wie dem NDR-Bericht zu ent­nehmen ist, eine entsprechende Entschei­dung des Trägers erforderlich.

Für das Norder Kranken­haus ste­hen für die Über­gangszeit bis zur Fer­tig­stel­lung der Zen­tralk­linik  feste Zusagen der Geschäfts­führung und der Poli­tik im Raum: Danach soll die Ver­sorgung in Nor­den – inklu­sive ein­er Not­fal­lver­sorgung 7*24 — auf dem beste­hen­den Stand sichergestellt sein und bleiben, bis Uth­w­er­dum ver­füg­bar ist.  Inwieweit die jet­zt angekündigte „Umwid­mung“ der Norder UEK bere­its Jahre vor dem geplanten Start  der Klinik in Uth­w­er­dum mit diesen Zusagen vere­in­bar ist, möge jed­er selb­st bew­erten. Eben­so  die Frage, inwieweit in Nor­den die per­son­ellen und finanziellen Voraus­set­zun­gen dafür gegeben sind, daß sta­tionäre und ambu­lante Träger (Klinik, Kassenärzte, Ret­tungs­di­en­ste, Pflege­di­en­ste..) in einem „RGZ“ zusam­men­wirken.  Dazu empfehlen wir auch einen Blick auf die bish­er bekan­nten Pläne zum Mod­ell “StaAMed”, das nach Bestä­ti­gung durch die Trägerge­sellschaft ab 2023 auch in Nor­den einge­führt wer­den soll. 

An den Land­kreis als Kranken­haus­träger ist die drin­gende Frage zu stellen, ob er 2023 den KH-Stan­dort Nor­den schließen will und was er eigentlich in Zukun­ft in Nor­den genau anbi­eten will?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert