Bekanntlich wurde im Juni 2022 mit den Stimmen der damals noch regierenden GroKo und der Grünen das Niedersächsische Krankenhausgesetz novelliert.
Nach dem neuen, im Juni beschlossenen Krankenhausgesetz ist es künftig möglich, kleine und unwirtschaftliche Krankenhäuser zu schließen, wenn diese ihren Auftrag nicht mehr ausreichend erfüllen können. Diese können dann zu „Regionalen Gesundheitszentren“ RGZ umgewandelt werden. Über den Krankenhaus-Planungsausschuss können danach kleine Kliniken mit wenigen Abteilungen geschlossen werden und aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden, wenn sie „ihren Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen“. Damit können sie ihre Leistungen nicht mehr über die Krankenkassen abrechnen. Genaueres zu den Kriterien wird über Verordnungen geregelt, die momentan in Vorbereitung beim Sozialministerium sind.
Der NDR berichtete letzte Woche aus Bersenbrück, wie die „Herabstufung“ eines kleinen ländlichen Krankenhauses zu einem “Regionalen Gesundheitszentrum” nach Zustimmung aus dem Krankenhausplanungsausschuss konkret aussehen kann und wird.
Die Gesundheitsministerin kündigte laut Information von „Rundblick Niedersachsen“ anlässlich des Krankenhausplanungsausschusses außerdem an, nach der bereits freigegeben „Herabstufung“ des Marienhospitals in Ankum-Bersenbrück zu einem „Regionalen Gesundheitszentrum“ stünden für 2023 „ähnliche Pläne“ für die derzeitigen Klinikstandorte Sulingen, Bad Gandersheim und Norden an. Für die Umsetzung des Freigabebeschlusses am Standort Bersenbrück war bzw. ist noch, wie dem NDR-Bericht zu entnehmen ist, eine entsprechende Entscheidung des Trägers erforderlich.
Für das Norder Krankenhaus stehen für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Zentralklinik feste Zusagen der Geschäftsführung und der Politik im Raum: Danach soll die Versorgung in Norden – inklusive einer Notfallversorgung 7*24 — auf dem bestehenden Stand sichergestellt sein und bleiben, bis Uthwerdum verfügbar ist. Inwieweit die jetzt angekündigte „Umwidmung“ der Norder UEK bereits Jahre vor dem geplanten Start der Klinik in Uthwerdum mit diesen Zusagen vereinbar ist, möge jeder selbst bewerten. Ebenso die Frage, inwieweit in Norden die personellen und finanziellen Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß stationäre und ambulante Träger (Klinik, Kassenärzte, Rettungsdienste, Pflegedienste..) in einem „RGZ“ zusammenwirken. Dazu empfehlen wir auch einen Blick auf die bisher bekannten Pläne zum Modell “StaAMed”, das nach Bestätigung durch die Trägergesellschaft ab 2023 auch in Norden eingeführt werden soll.
An den Landkreis als Krankenhausträger ist die dringende Frage zu stellen, ob er 2023 den KH-Standort Norden schließen will und was er eigentlich in Zukunft in Norden genau anbieten will?