Was wäre wenn (1): Erreichbarkeit der Grundversorgung inakzeptabel!

Was wäre wenn…  die UEK in Norden tatsächlich ab dem 1.7.2023 in ein “Regionales Gesundheitszentrum” umgewandelt würde ? 

1 . Was bedeu­tet die  vor­ge­se­he­ne Schlie­ßung der UEK Nor­den für die Erreich­bar­keit eines  Kran­ken­haus der Grundversorgung ?

Die Aus­wir­kun­gen einer Schlies­sung im Hin­blick auf die Erreich­bar­keit eines  Kran­ken­hau­ses der Grund­ver­sor­gung sind sehr deut­lich im GKV-Kli­nik­si­mu­la­tor  ablesbar :

Im Ein­zugs­be­reich der Nor­der UEK wür­den über 50.000  Ein­woh­ner bei der geplan­ten Umwand­lung in ein RGZ län­ger als 30 Pkw-Fahr­zeit­mi­nu­ten benö­ti­gen wür­den, um ein Kran­ken­haus der Grund­ver­sor­gung — in Emden, Aurich oder Witt­mund — zu errei­chen.  Inak­zep­ta­bel!

Erreich­bar­keit des nächs­ten Grund­ver­sor­gungs­kran­ken­hau­ses dras­tisch verschlechtert !

Was kenn­zeich­net ein Grund­ver­sor­gungs­kran­ken­haus ? Grund­ver­sor­ger für Erwach­se­ne müs­sen zumin­dest die Fach­ab­tei­lung Inne­re Medi­zin und eine chir­ur­gi­sche Fach­ab­tei­lung vor­hal­ten und ab dem 19. Mai 2023 zusätz­lich die Stu­fe der Basis­not­fall­ver­sor­gung gemäß den Not­fall­stu­fen-Rege­lun­gen des G‑BAs vor­wei­sen kön­nen. Die­se Kli­ni­k­leis­tun­gen sind Min­dest­vor­aus­set­zun­gen der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, denen die staat­li­che Daseins­vor­sor­ge ver­pflich­tet ist. Bei vor­zei­ti­gem Weg­fall der Nor­der UEK wären sie nicht mehr gegeben.

Woher kommt die Vor­ga­be “30 Minu­ten” ? Mit Beschluss des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G‑BA) zu den Rege­lun­gen für die Ver­ein­ba­rung von Sicher­stel­lungs­zu­schlä­gen vom 24.11.2016 (zuletzt geän­dert am 01.10.2020) wur­de erst­mals eine bun­des­ein­heit­li­che Ori­en­tie­rung für die Erreich­bar­keit von Grund­ver­sor­gern defi­niert. Für rund 51.000 Men­schen rund um Nor­den wür­de sie aufgegeben.

Wozu die­ser Simu­la­tor ?  Der Simu­la­tor wur­de vom GKV-Spit­zen­ver­band bereit­ge­stellt, um die Kon­se­quen­zen einer mög­li­chen Schlie­ßung eines Kli­nik­stand­or­tes auf einen Blick trans­pa­rent zu machen. Mit dem Kli­nik­si­mu­la­tor kön­nen die Aus­wir­kun­gen auf die Erreich­bar­keit eines Grund­ver­sor­gers fast häu­ser­block­ge­nau ermit­telt werden.

Wei­te­re Infos und  Details auf www.gkv-kliniksimulator.de

 

 

 

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