Eine “Chance für Norden” ? Das RGZ ist keine “Zukunftslösung”

Im Zuge der angekündigten Schlies­sung der Norder UEK mit Umwand­lung in ein RGZ wurde seit­ens des Geschäfts­führers und seines ver­ant­wortlichen Che­farztes für die Leitung der Zen­trale Notauf­nah­men Aurich, Emden und Nor­den eine neue Lösung für die Not­fall­be­hand­lung angekündigt. Anstelle der bish­eri­gen Zen­tralen Notaufnahme(n) mit Inten­sivmedi­zin­ern, Inten­sivpflegekräften und ein­er Inten­sivs­ta­tion ste­he in Nor­den eine „Not­fal­lam­bu­lanz“ zur Verfügung.

Was passiert in ein­er Notfallambulanz ?

Der Leis­tung­sum­fang ein­er solchen Not­fal­lam­bu­lanz , sei sie nun werk­tags von 8–18 h erre­ich­bar oder rund um die Uhr, 7*24, ist auf die Ver­sorgung  leichter Not­fälle beschränkt. Der Zugriff auf benötigte Ressourcen (Tech­nik und Ärzte) für eine sta­tionäre Behand­lung ist nur solange gegeben, wie das Kranken­haus (min­destens) mit den Abteilun­gen ZNA, Innere und Chirurgie aus­ges­tat­tet ist. Nur solange diese Kapaz­itäten direkt am Ort ver­füg­bar sind, nimmt der Klinik­stan­dort auch am Sys­tem der gestuften Not­fal­lver­sorgung gemäß den Vor­gaben des G‑BA teil. Im Rah­men ein­er „Not­fal­lver­sorgung“ im RGZ kön­nen auss­chliesslich Not­fälle ver­sorgt wer­den, die klas­sis­cher­weise in ein­er gut aus­ges­tat­teten Arzt­prax­is behan­delt wer­den. Für alle anderen muß eine Ein­weisung in ein “richtiges” Kranken­haus ver­an­lasst wer­den, was nur über einen Trans­port mit dem RTW geht.

Im Zuge der Vor­bere­itun­gen der Zen­tralk­linik wer­den bere­its seit Jahren  Leis­tun­gen konzen­tri­ert, die an den drei Stan­dorten par­al­lel ange­boten wur­den oder noch wer­den. Begrün­det wird diese “Opti­mierungsstrate­gie” (so der Begriff aus dem Kon­sor­tialver­trag der bei­den kom­mu­nalen Träger über die Ratio­nal­isierungs­maß­nah­men bei der Vor­bere­itung der Zen­tralk­linik)  let­ztlich immer mit den Mehrfachkosten, auch wenn vorder­gründig über fehlende Ärzte, man­gel­nde Qual­i­fika­tion und man­gel­nde Erfahrung von (teuren!) ärztlichen Hon­o­rarkräften geklagt wird. Bis vor kurzem wur­den beste­hende oder erst noch angedachte Leis­tun­gen in Nor­den als Bausteine ein­er „Stan­dort­sicherung“ ange­priesen. Das wurde so buch­sta­biert, daß erlösver­sprech­ene Abteilun­gen geschaf­fen oder aus­ge­baut wer­den soll­ten, die über ihre Ein­nah­men die  Voraus­set­zun­gen dafür bieten soll­ten, daß das beste­hende klin­is­che Ange­bot weit­er­hin betrieben wer­den kön­nten.  Beispiele für diese soge­nan­nten “cash cows”  waren etwa die Schmerzther­a­pie, eine Geri­atrie, aber auch Auf­forderun­gen an die Ärzte, für „Ihre“ Rege­labteilun­gen  gefäl­ligst lauter die Wer­be­trom­mel zu rühren. Maßstab war dabei nie ein Bedarf an medi­zinis­chen Leis­tun­gen wie Not­fall­be­hand­lung,  ein­facheren OPs , sog. „Wald- und Wiesen-Krankheit­en“, die men­gen­mäßig dur­chaus zu den häu­fig benötigten Behand­lun­gen gehören. Die Patien­ten­sicht spielte — ent­ge­gen klin­gen­der Namen wie “best­mögliche Ver­sorgung”  bei dieser Art von “Stan­dort­sicherung” keine bes­tim­mende Rolle. Es war ein Märchen, daß ver­mit­tels der Umset­zung der „Geschäft­sideen“ des Her­rn E. (die sich oben­drein fast alle als heiße Luft ent­pup­pten) die Grund­ver­sorgung am Stan­dort gesichert wer­den würde. Erkennbar war und ist das an den fortschre­i­t­en­den, kliniküber­greifend umge­set­zten Abteilungss­chlies­sun­gen und –zusam­men­führun­gen : Kinder­sta­tion und Geburten wur­den in Emden bere­its geschlossen, das Beste­hen von drei Chirurgien wurde im März seit­ens des Geschäfts­führers als unwirtschaftlich­er Anachro­nis­mus beze­ich­net, der drin­gend abzuschaf­fen sei uvm.

Auch die Not­fal­lver­sorgung wird unter dieser Prämisse bere­its seit einiger Zeit „gebün­delt“, mit der Folge, daß Bürg­ern in Teilen des Einzugs­ge­bi­ets prak­tisch die  Ver­füg­barkeit von Klinikleis­tun­gen inner­halb der  geset­zlich vorgegebe­nen Erre­ich­barkeit­szeit­en bestrit­ten wird. Und mit der weit­eren Folge, daß sie gemein­sam mit allen Bürg­ern des Einzugs­ge­bi­ets im Not­fall auf einen unzu­mut­baren Ret­tungswa­gen­touris­mus ver­wiesen sind, der sie in eines der verbliebe­nen Kranken­häuser bringt (sofern sie dort aufgenom­men werden).

Die Not­fall­prax­is im RGZ sollte nach bish­eriger Pla­nung von 8–18 h von Mon­tag bis Sam­stag ver­füg­bar sein. Die Norder SPD fordert jet­zt vom Träger der UEK eine Ausweitung der Zeit­en auf 7*24. Let­ztlich ist es aber in bei­den Fällen ein rein ambu­lantes Prax­isange­bot. Die Finanzierung und per­son­elle Ausstat­tung ver­sucht  die Trägerge­sellschaft möglichst an die Kassenärzte abzuwen­den. Denn im Rah­men des sog. „Sich­er­stel­lungsauf­trags“ nach SGB V hat die Kassenärztliche Vere­ini­gung die Verpflich­tung, ggf. mit Telemedi­zin und tele­fonis­ch­er Sprech­stunde, eine solche 7*24 Not­fal­lver­sorgung rund um die Uhr sicherzustellen.  Die Verpflich­tung zur ein­er ambu­lanten  Not­fal­lver­sorgung 7*24 , so wie sie die Norder SPD aktuell fordert, beste­ht also genau genom­men bere­its. Auch in der Ver­gan­gen­heit (zB. vor dem Emder BE 2019) wurde ein solch­es Mod­ell für die “Alt­stan­dorte” vom dama­li­gen GF Epp­mann schon angekündigt. Let­ztlich gab es die von ihm behauptete gemein­same Lösung mit der KV jedoch noch nie. Auch   beim ersten nieder­säch­sis­chen RGZ in Ankum dro­ht an dieser fehlen­den Eini­gung die als „neue Ver­sorgungs­form“ gepriesene Schmal­spurver­sorgung schon beim Start zu scheitern.

 

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