Offen gebliebene Fragen an Landrat und Geschäftsführer

An der öffent­li­chen Rats­sit­zung in Nor­den am 31.05. nah­men Land­rat Mei­nen, Kli­nik-Geschäfts­füh­rer Bals­ter und auch Gesund­heits­de­zer­nent Dr. Puchert teil. Land­rat und Geschäfts­füh­rer woll­ten zu dem Beschluß der Trä­ger­ge­sell­schaft infor­mie­ren, die Nor­der UEK ab Juli 2023 zu schlie­ßen und in ein „Regio­na­les Gesund­heits­zen­trum“ umzu­wan­deln. Sie hät­ten hier die Gele­gen­heit gehabt, Fra­gen von Bür­gern und Kli­nik­mit­ar­bei­tern zu die­sem Beschluß zu beant­wor­ten und zu For­de­run­gen aus Bür­ger­schaft, von Kli­nik­mit­ar­bei­tern und aus der Nor­der Poli­tik Stel­lung zu neh­men. Lei­der sind sie so gut wie alle Ant­wor­ten schul­dig geblie­ben. Sie zeig­ten sich statt­des­sen im Ver­lauf der Ver­an­stal­tung zuneh­mend kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­wil­lig und tru­gen dadurch zu der als Ziel for­mu­lier­ten “Ver­sach­li­chung der Dis­kus­si­on” kaum etwas bei.

Offen geblie­ben sind nach die­ser „Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung“ grund­le­gen­de Sach­fra­gen, deren Klä­rung vor einer so weit­rei­chen­den Ent­schei­dung zu erwar­ten gewe­sen wäre. Im Fol­gen­den sind eini­ge grund­le­gen­de  die­ser offe­nen Fra­gen dokumentiert.

  • Wes­halb erklärt der Geschäfts­füh­rer einen Kran­ken­haus­be­trieb in Nor­den trotz feh­len­der Ersatz­lö­sung für „unmög­lich“ (die Zen­tral­kli­nik hat noch nicht ein­mal einen För­der­be­scheid und könn­te im bes­ten Fall in 5 bis 6 Jah­ren eröffnen)
  • Woher genau kommt die aktu­ell gemel­de­te mas­si­ve Erhö­hung des Defi­zits? Allein für Nor­den wer­den 11 Mio Ver­lus­te für das lau­fen­de Jahr erwartet?
  • War­um soll es nicht mög­lich sein, über zusätz­li­che Ein­stel­lun­gen bzw. Abord­nung von Ärz­ten aus Aurich den Betrieb der Grund­ver­sor­gung in Nor­den für die kom­men­den Jah­re sicherzustellen ?
  • War­um kön­nen umlie­gen­de Kran­ken­häu­ser mit dem Per­so­nal­man­gel umge­hen, die Trä­ger­ge­sell­schaft aber nicht ? Besteht über­haupt der Wil­le, das Ange­bot bis zur Zen­tral­kli­nik sicherzustellen ?
  • Wes­halb wur­den erkenn­ba­re Defi­zi­te in der Füh­rung und dem Umgang mit den Mit­ar­bei­tern nicht angegangen?
  • Wes­halb hat der Auf­sichts­rat trotz des drin­gen­den Bedarfs und ent­ge­gen allen gemach­ten Zusa­gen für ein Grund­ver­sor­gungs­kran­ken­haus im nörd­li­chen Kreis­ge­biet dem neu­en Geschäfts­füh­rer nicht die Siche­rung der Kli­nik in Nor­den als Auf­ga­be vorgegeben ?
  • Wes­halb hat der Auf­sichts­rat das Aus­blu­ten des Nor­der Kran­ken­hau­ses in den letz­ten Jah­ren gebil­ligt und trotz erkenn­ba­rer Män­gel in der Leis­tungs­fä­hig­keit und Attrak­ti­vi­tät der Kli­nik dem Geschäfts­füh­rer dabei immer wie­der freie Hand gegeben?
  • Die Kli­ni­ken in Aurich, Nor­den und Emden ver­sor­gen rund 240.000 Men­schen. Fällt mit dem Stand­ort Nor­den ein Haus weg, wie und wo sol­len die Men­schen in den kom­men­den Jah­ren ver­sorgt werden?
  • Hal­ten Sie die bestehen­den Kapa­zi­tä­ten der Sta­tio­nä­re Not­fall­ver­sor­gung in Aurich und Emden wirk­lich für aus­rei­chend für die Not­fall­be­hand­lung? Wie gehen Sie damit um, daß es bereits heu­te durch immer häu­fi­ge­re Abmel­dun­gen von Kli­ni­ken und durch mas­si­ve Eng­päs­se im Ret­tungs­dienst zu lebens­ge­fähr­li­chen Situa­tio­nen bei der Unter­brin­gung von Not­fäl­len in geeig­ne­ten Kli­ni­ken kommt ?
  • Wel­che kon­kre­ten Schrit­te sind vor­ge­se­hen, den Ret­tungs­dienst als eine funk­tio­nie­ren­de Säu­le der Not­fall­ver­sor­gung a) in der jet­zi­gen Lage, b) bei Weg­fall des Nor­der Kran­ken­hau­ses und c) im Zuge der Zen­tra­li­sie­rung der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung in Uth­wer­dum abzusichern ?
  • Wie sieht das seit Jah­ren ange­kün­dig­te Kon­zept des Trä­gers für die Sicher­stel­lung der Not­fall­ver­sor­gung aus?
  • Wenn das „RGZ“, obwohl in der Sache ledig­lich eine bet­ten­füh­ren­de Tages­pfle­ge­sta­ti­on mit einem Ver­bund von Arzt­pra­xen, als „neue Ver­sor­gungs­form“ umge­setzt wer­den soll : Wel­che kon­kre­ten ärzt­li­chen Ange­bo­te soll es im „Regio­na­len Gesund­heits­zen­trum“ geben ?
  • Ist die Ver­füg­bar­keit von Ärz­ten und die Finan­zie­rung (Arzt­sit­ze) in Abstim­mung mit der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung sichergestellt ?
  • Wur­de geprüft, wel­cher Bedarf aus gesund­heits­po­li­ti­scher Sicht mit dem RGZ gedeckt wer­den kann, aber auch, wel­cher nicht ?

Der För­der­ver­ein erwar­tet vom Trä­ger und der Geschäfts­füh­rung, daß der Schlie­ßungs­be­schluß sofort rück­gän­gig gemacht wird. Die UEK in Nor­den muß bis zur Ver­füg­bar­keit einer neu­en Kli­nik der Grund­ver­sor­gung min­des­tens mit den Abtei­lun­gen Inne­re und Chir­ur­gie erhal­ten wer­den. Es ist dabei sicher­zu­stel­len, daß durch per­so­nel­le und tech­ni­sche Aus­stat­tung einer Inten­siv­sta­ti­on mit min­des­tens 6 Bet­ten die Teil­nah­me an der Basis­not­fall­ver­sor­gung gemäß den gesetz­li­chen Vor­ga­ben gesi­chert wird. Anstatt daß wei­te­re Auf­ga­ben an völ­lig über­las­te­te Ret­tungs­dien­te und Kas­sen­ärz­te weg­ge­drückt wer­den, muß der Land­kreis sicher­stel­len, daß die gesam­te medi­zi­ni­sche Infra­struk­tur rund um die Kli­nik sta­bi­li­siert wird – auch im Hin­blick auf die beab­sich­tig­te Zen­tra­li­sie­rung der sta­tio­nä­ren Versorgung.

 

 

Ein Kommentar

  1. War­um wird verheimlicht ,
    daß aus dem frei­en Räum­lich­kei­ten im Kran­ken­haus, die nicht mehr benö­tigt wer­den, Umbau­ten getä­tigt wer­den. Für Asyl­be­wer­ber her­ge­rich­tet!? Das Gerücht wird von Asyl­be­wer­ber hier erzählt . Was steckt hin­ter die­sem ? Kei­ner kann Ant­wor­ten geben?!

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