Aktionsbündnis Norden bittet Kreistag um Unterstützung: es geht um die Sicherung der Notfallversorgung für alle!

Das Aktions­bünd­nis für den Erhalt des Kranken­haus­es Nor­den hat einen Antragsen­twurf mit ein­er Beschlußvor­lage für die näch­ste Kreistagssitzung am 28.06. erstellt und an die Kreistagsab­ge­ord­neten gesandt. Sie wer­den darin  gebeten, diesen Antrag zu prüfen und ihn sich zueigen zu machen, indem sie die Beschlußvor­lage in  die kom­mende Sitzung ein­brin­gen. Der Fördervere­in begrüßt diesen Entwurf und schließt sich der Bitte an alle Kreistagsab­ge­ord­neten an, die Entschei­dung zur Schlies­sung der Norder UEK zu rev­i­dieren und damit die exis­ten­ziell gefährdete Not­fal­lver­sorgung im gesamten Kreis­ge­bi­et sicherzustellen.

Antrag an den Kreistag

Antrag in den Kreistag gemäß GO zur Beschlussfas­sung am 28.6.2023

Der Kreistag möge beschließen:
Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, auf die Trägerge­sellschaft des Kranken­haus­es Nor­den mit dem Ziel einzuwirken, die Klinik bis zur Inbe­trieb­nahme der Zen­tralk­linik in Uth­w­er­dum auf dem medi­zinis­chen und tech­nis­chen Stand mit min­destens den funk­tions­fähi­gen Abteilun­gen Innere und Chirurgie sowie 
mit den erforder­lichen Voraus­set­zun­gen zur Teil­nahme an der Basis-Not­fal­lver­sorgung 24/7 gemäß  den Richtlin­ien des G‑BA zu betreiben.

Begrün­dung:
Der Lan­drat ver­tritt die Auf­fas­sung, dass der Kreistag durch den Beschluss zum Bau der Zen­tralk­linik die Schließung des Kranken­haus­es Nor­den ab dem 1.7.23 mit beschlossen habe.
Dem ste­ht jedoch die Zus­tim­mung des Kreistages zum Kon­sor­tialver­trag ent­ge­gen, wonach die Auf­gabe der Alt­stan­dorte mit der Inbe­trieb­nahme der Zen­tralk­linik erst in Phase III geschehen soll. Zurzeit befind­et sich der Entste­hung­sprozess der Zen­tralk­link gemäß Kon­sor­tialver­trag noch in der I.Phase.

In der Öffentlichkeit ist der Ein­druck ent­standen, dass der Kreistag mit großer Mehrheit die aktuellen Schließungsab­sicht­en der Trägerge­sellschaft bil­ligt, was das Aktions­bünd­nis, viele Beschäftigte in der Norder Klinik und große Teile der betrof­fe­nen Bevölkerung nicht glauben mögen, zumal der Gebi­et­sän­derungsver­trag zwis­chen den Altkreisen Nor­den und Aurich in § 22 verpflich­t­end bes­timmt (nicht regelt!), dass das Kranken­haus Nor­den auf dem medi­zinisch und tech­nisch wün­schenswerten Stand der Grund- und Regelver­sorgung zu hal­ten ist, dies auch wegen der vie­len Urlaub­s­gäste, die inzwis­chen jährlich rund 2 Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen umfassen. Hinzukom­men die Tages­gäste und die Insel-Urlauber.

Bei vorzeit­iger Schließung des Norder Kranken­haus­es und damit dem Weg­fall der Not­fal­lver­sorgung 24/7 gemäß G‑BA kann der Ret­tungs­di­enst lebens­bedrohlich Ver­let­zte oder Erkrank­te z. B. mit Bewusst­seinsstörun­gen, Atem­not oder Herzbeschw­er­den, schw­eren Ver­let­zun­gen, Vergif­tun­gen,  Ertrinkungs- oder Stro­mun­fällen, Kramp­fan­fällen und plöt­zlichen stärk­sten Schmerzen nicht mehr
inner­halb der vorgeschriebe­nen 30 min in ein Akutkranken­haus bringen.
Da ein Ret­tungswa­gen eine Inten­sivs­ta­tion nicht erset­zen kann und beispielsweise
Oper­a­tio­nen sowie ster­ile Ein­griffe im Ret­tungswa­gen nicht durchge­führt wer­den kön­nen, die einen Patien­ten leben­sret­tend sta­bil­isieren kön­nten, wie z. B. ster­iles Leg­en arterieller Zugänge zur kon­tinuier­lichen Blut­druckmes­sung, oder Leg­en von zen­tralen Venenka­thetern (ZVK) zur Gabe von Kat­e­cholami­nen bei Rean­i­ma­tio­nen, Schock­zustän­den und schw­eren aller­gis­chen Reak­tio­nen, oper­a­tive Gefäßnähte bei starken inneren Blu­tun­gen, oper­a­tive Druck­ent­las­tung bei starken intrakraniellen Blu­tun­gen, Vorhal­ten geeigneter Blutkon­ser­ven zur sta­bil­isieren­den Gabe bei starkem Blutver­lust, welche auf­grund der ständi­gen Erschüt­terun­gen im RTW dort nicht gelagert wer­den kön­nen, fehlende Möglichkeit­en zur Not­fal­l­en­doskopie auf dem RTW bei Intoxika­tio­nen oder Ver­schluck­en gefährlich­er Gegen­stände oder Flüs­sigkeit­en in suizidaler Absicht, Schwierigkeit fort­ge­set­zter Rean­i­ma­tions­be­mühun­gen bzw. Unmöglichkeit bes­timmter Behand­lungsmeth­o­d­en bei schneller Alarm­fahrt des RTW etc., beste­ht bei Auf­gabe der inten­sivmedi­zinis­chen Ver­sorgung des Kranken­haus Nor­den eine an Sicher­heit gren­zende Wahrschein­lichkeit, dass es hier­durch inner­halb der näch­sten Jahre zu Todes­fällen durch die weg­fal­l­ende Basisnotfallversorgung des Kranken­haus­es kommt. Ein Regionales Gesund­heit­szen­trum, RGZ, kann eine
der­ar­tige inten­sivmedi­zinis­che Ver­sorgung nicht leisten.

Wenn das Kranken­haus Nor­den vor Inbe­trieb­nahme der Zen­tralk­linik geschlossen wird, sind über 51.000 Men­schen nicht mehr in der Lage, in der rechtlich vorgeschriebe­nen Zeit von 30 Pkw-Minuten ein Kranken­haus der Grund­ver­sorgung zu erre­ichen. Der Gemein­same Bun­de­sauss­chuss (G‑BA) schreibt vor, dass ein Kranken­haus weit­er­hin vorzuhal­ten ist, wenn bei sein­er Schließung mehr als 5.000 Men­schen ein Kranken­haus der Grund­ver­sorgung nicht bin­nen 30 Pkw-Minuten erre­ichen können.
Nach dem Nieder­säch­sis­chen Kranken­haus­ge­setz (NKHG) hat der Land­kreis die
Kranken­hausver­sorgung der Bevölkerung als Auf­gabe des eige­nen Wirkungskreis­es sicherzustellen. Unter Sich­er­stel­lung wird das Vorhal­ten ein­er qual­i­ta­tiv hochw­er­ti­gen und bedarf­s­gerecht­en Kranken­hausver­sorgung der Pati­entin­nen und Patien­ten mit leis­tungs­fähi­gen, eigen­ver­ant­wortlich und wirtschaftlich han­del­nden Kranken­häusern ver­standen. Das Kranken­haus Nor­den wird bis heute im Kranken­haus­plan des Lan­des aus­gewiesen, worin nur Häuser auf der Grund­lage der Bedarf­s­analyse aufgenom­men wer­den, wom­it der Bedarf für Nor­den fest­gestellt ist. Der Bedarf wächst in Nor­den im Ver­gle­ich zu Aurich und Emden bis zum Jahre 2030 gemäß Stan­dor­t­analyse der Trägerge­sellschaft um bis zu 18% an! Ein Regionales Gesund­heit­szen­trum wäre gemäß NKHG erst dann zu erricht­en, wenn es keinen Bedarf oder keinen Bedarf mehr für ein Kranken­haus gibt. Außer­dem wurde den Bürg­erin­nen und Bürg­ern im Rah­men des Bürg­er­entschei­ds über den Bau ein­er Zen­tralk­linik ver­sprochen, die Kranken­häuser bis zur Inbe­trieb­nahme der Zen­tralk­linik weiterzubetreiben.

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