Vollgas beim Schliessen , Beschwichtigungen und Träume für die Zukunft

Im Kreis­aus­schuß für Gesund­heit und Pfle­ge stand am 29.06. ein „Sach­stands­be­richt zum geplan­ten Regio­na­len Gesund­heits­zen­trum, dem Modell­ver­such Sta­tA­Med, den geplan­ten ambu­lan­ten Ope­ra­tio­nen und dem ver­blei­ben­den sta­tio­nä­ren Ange­bot am Kli­nik­stand­ort Nor­den“ auf der Agen­da. Da die bis­he­ri­gen öffent­li­chen Infor­ma­tio­nen sei­tens Land­kreis und Trä­ger­ge­sell­schaft sogar zum Zeit­punkt der bereits auf Hoch­tou­ren lau­fen­den „Trans­for­ma­ti­on“ noch mehr als spär­lich waren, hat­te die Ver­tre­te­rin der Grü­nen im Aus­schuß eine Behand­lung die­ser The­men bean­tragt. Mit Dr. Axel Schoe­ni­an und Hel­mut Hage­meis­ter frag­ten auch zwei Ver­tre­ter des För­der­ver­eins nach.

Trans­for­ma­ti­on” im Eil­tem­po :  Von der kli­ni­schen Ver­sor­gung  zum RTW-Rou­lette mit der Patientengesundheit

Die „Umwand­lung“, die der Kreis­tag mit sei­nem Beschluß am Vor­tag gänz­lich ohne Kennt­nis ech­ter Zukunfts­pla­nun­gen (es gibt sie nicht!) bestä­tigt hat­te, ist bereits in vol­lem Gan­ge. So berich­te­te Ers­ter Kreis­rat Dr. Puchert, daß bereits die­se Woche die Inten­siv­sta­ti­on auf­ge­ho­ben wird und die Pati­en­ten auf die Kli­ni­ken in Aurich und Emden ver­legt wer­den. Aus der bis­he­ri­gen Zen­tra­len Not­auf­nah­me (ZNA) mit 7*24-Stunden Erreich­bar­keit wird ab 1.7. eine Not­fall­am­bu­lanz. Deren Betriebs­zei­ten wer­den schritt­wei­se redu­ziert : Im Juli und August wird sie täg­lich von 8 bis 20 Uhr betrie­ben, für die Ziel­lö­sung ist ein  Betrieb von Mon­tag bis Sams­tag von 8 bis 18 vor­ge­se­hen. Außer­halb der Betriebs­zei­ten wird es nach ges­tern publi­zier­ter Info der Trä­ger­ge­sell­schaft  einen ärzt­li­chen Hin­ter­grund­dienst geben. Puchert erläu­ter­te, daß die­ses stu­fen­wei­se Her­un­ter­fah­ren des Betriebs „mit der Leis­tungs­fä­hig­keit des Ret­tungs­diens­tes syn­chro­ni­siert“ erfol­gen sol­le. Erwar­tet wird, daß durch die vor­ge­se­he­ne Bereit­stel­lung zusätz­li­cher Ret­tungs­mit­tel schon ab Sep­tem­ber die Gesamt­zei­ten der RTW-Fahr­ten in die auf­nah­me­be­rei­ten umlie­gen­den Kli­ni­ken nicht zu einer „Über­las­tung“ des RD führt. Die­se läge dann vor, wenn die Erreich­bar­keit von Pati­en­ten durch den RD die vor­ge­ge­be­ne 15-Minu­ten-Vor­ga­be in min­des­tens 95% der Fäl­le nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den könn­te. Was aber kon­kret für die Trans­port­dau­er bzw die Trans­port­we­ge der Pati­en­ten aus dem Weg­fall der Nor­der ZNA folgt, ist dabei nicht Gegen­stand. Im Hin­blick auf die Qua­li­tät und Sicher­heit der Ver­sor­gung der Not­fall­pa­ti­en­ten ist das jedoch gera­de die kri­ti­sche Grö­ße!  Puchert beschwich­tig­te mit dem Hin­weis, bis­her haben die Ret­tungs­mit­tel „noch immer aus­ge­reicht“: Für die Ein­hal­tung der recht­li­chen Vor­ga­be des RD mag es in der Ver­gan­gen­heit gestimmt haben. Bei der Trans­port­dau­er und bei der Abga­be der Pati­en­ten an auf­nah­me­be­rei­te und zur Ver­sor­gung der Not­fäl­le geeig­ne­te  Kli­ni­ken haben sich aller­dings in den letz­ten Jah­ren zuneh­mend gra­vie­ren­de Eng­päs­sen offen­bart (sie­he unse­ren Bericht hier) . Die Ost­frie­sen-Zei­tung hat durch regel­mä­ßi­ge Stich­pro­ben die Lücken in der Ver­füg­bar­keit wich­ti­ger Abtei­lun­gen der regio­na­len Kran­ken­häu­ser für die Not­fall­be­hand­lung klar und deut­lich doku­men­tiert. Es ist kei­nes­wegs übertrieben,diesen unge­woll­ten „RTW-Tou­ris­mus” als ein Rou­lette­spiel mit der Gesund­heit der Pati­en­ten zu charakterisieren.

 

Begrenz­te Behand­lungs­mög­lich­kei­ten im “RGZ Nor­den” , Pati­en­ten­flut in Aurich und Emden

Die Pati­en­ten­grup­pe, die in einem RGZ ver­sorgt wer­den kann und soll, schränk­te Puchert in Abgren­zung zur bis­he­ri­gen sta­tio­nä­ren Kli­nik­be­hand­lung auf „leich­ter Erkrank­te“ ein, bei denen eine “gesi­cher­te Dia­gno­se” vor­aus­ge­gan­gen sein müs­se. Sofern die­se nicht zu den Betriebs­zei­ten des RGZ durch die dort ver­blei­ben­de Dia­gnos­tik abge­deckt ist, muß dies in Zukunft (als dau­er­haf­te zusätz­li­che Auf­ga­be) durch Leit­stel­len bzw. Ret­tungs­diens­te gewähr­leis­tet wer­den.  Für das RGZ selbst bleibt es hier bei Rönt­gen, Sono­gra­phie und kar­dio­lo­gi­scher Funk­ti­on, POCT-Labor wird durch das pfle­ge­ri­sche Per­so­nal mit wahr­ge­nom­men. Pati­en­ten, die erns­te­re Erkran­kun­gen auf­wei­sen oder ent­spre­chen­de Not­fäl­le sind, wer­den zukünf­tig durch den RD direkt in die umlie­gen­den Häu­ser trans­por­tiert – ein her­ber Schlag beson­ders für die Älte­ren und alle auf Unter­stüt­zung aus dem Umfeld ange­wie­se­nen Pati­en­tIn­nen. Da es bei die­sem zuneh­men­den  „RTW-Tou­ris­mus“ kei­nes­wegs nur um die gern ins Feld geführ­ten Herz­in­fark­te und Schlag­an­fäl­le geht, son­dern um das Gros der Erkran­kun­gen , die im Rah­men der Grund­ver­sor­gung (nur) sta­tio­när behan­del­bar sind, wird sich die Belas­tung der umlie­gen­den Kli­ni­ken mit der Ein­schrän­kung für Pati­en­ten­auf­nah­men in Nor­den zwangs­läu­fig erheb­lich ver­schär­fen. Damit wer­den sich auch die zur Begrün­dung der sofor­ti­gen Schlie­ßung in Nor­den bemüh­ten Berech­nun­gen über “ohne­hin gerin­ge Pati­en­ten­zah­len” als irre­füh­rend erweisen.

Das Spek­trum zukünf­ti­ger Ope­ra­tio­nen in Nor­den ver­min­dert sich durch den Weg­fall der Inten­siv­sta­ti­on auf einen ein­ge­grenz­ten Bereich leich­te­rer, ambu­lan­ter OPs.

Statt einer  7*24 Not­fall­ver­sor­gung  jetzt eine ambu­lan­te Notfallbehandlung

Wie bereits Geschäfts­füh­rer Bals­ter bei sei­nen Erläu­te­run­gen im Kreis­tag am 28.Juni unter­stri­chen hat, wird  das RGZ – auch wenn es sich wei­ter­hin „Kli­nik“ nennt — sei­ne ärzt­li­chen Leis­tun­gen im Bereich der ambu­lan­ten Ver­sor­gung erbrin­gen. Bals­ter bezeich­ne­te die Leis­tun­gen des RGZ als „Ent­las­tung“ der Nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te bei ihrer Auf­ga­be der Erfül­lung des Sicher­stel­lungs­auf­tra­ges nach SGB V dar. Als Kern­auf­ga­be der zukünf­tig ver­blei­ben­den Not­fall­ver­sor­gungs­ein­heit in Nor­den heißt es dazu auch auf der Web­site der Trä­ger­ge­sell­schaft, die­se wer­de “wie bis­her schwer­punkt­mä­ßig die unzu­rei­chen­de ambu­lan­te Not­fall­ver­sor­gungs­li­nie in der Regi­on (stär­ken)”. Hier wird ganz bewußt eine fal­sches Bild der bis­he­ri­gen Teil­nah­me an der gestuf­ten Not­fall­ver­sor­gung (durch das Kran­ken­haus) gezeich­net: Den bis­he­ri­gen sta­tio­nä­ren Not­fall­ver­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten wird als Auf­ga­be eine Art “Aus­hil­fe” gegen­über den Not­diens­ten des ambu­lan­ten Sek­tors unter­stellt. Daß die  Not­fall­be­hand­lung in der Kli­nik von gänz­lich ande­rer Qua­li­tät und ande­rem Umfang ist ‚wird geleug­net, weil man sug­ge­rie­ren will, man kön­ne die Leis­tun­gen sta­tio­nä­rer Struk­tu­ren durch Arzt­pra­xen “erset­zen”.

Auf der Grund­la­ge einer Ermäch­ti­gung zur ambu­lan­ten Ver­sor­gung (“Insti­tuts­er­mäch­ti­gung”) durch der Zulas­sungs­aus­schüs­se sol­len zukünf­tig im RGZ  ins­ge­samt 8 Ärz­te aus den zusam­men­ge­führ­ten Abtei­lun­gen Inne­re Medi­zin und Chir­ur­gie tätig sein. Sie erbrin­gen – finan­zi­ell betrach­tet – also Leis­tun­gen der ambu­lan­ten Ver­sor­gung und  wer­den — anders als das Kran­ken­haus — aus deren Bud­gets finan­ziert. Beim bis­her ein­zi­gen RGZ in Nie­der­sach­sen in Ankum hat die­ser Umstand wegen feh­len­der Abstim­mung mit der KV dazu geführt, daß. sich die Nie­der­säch­si­sche KV auf Lan­des­ebe­ne gegen das neue “Modell” Regio­na­ler Gesund­heits­zen­tren  positioniert .

Auch Im Hin­blick auf die Vor­stel­lung von einer „7*24-Notfallversorgung“ soll­te man sich des­sen bewußt blei­ben, daß ein RGZ als ambu­lan­ter Ver­sor­ger eben­falls nur noch den Vor­ga­ben des nie­der­ge­las­se­nen Bereichs fol­gen muß und fol­gen soll. Das bedeu­tet : übli­che Pra­xis­zei­ten, Not­dienst­zei­ten, und (sofern nicht noch wei­ter gehen­de Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wür­den) den Anruf bei der 116117 als (recht­lich) zuläs­si­gem Weg der Sicher­stel­lung einer Rund-um-die-Uhr-Erreich­bar­keit.  Die­se „Zukunft der Not­fall­ver­sor­gung“ am Stand­ort Nor­den hat mit dem, was in der Ver­gan­gen­heit unter einer „Not­fall­ver­sor­gung 7*24“ gemeint war und auch dau­er­haft für Nor­den ver­spro­chen wur­de, aller­dings nichts mehr zu tun.

 

Sta­ta­med als neu­er Hype : schon wie­der ein Leucht­turm am Horizont?

Als zusätz­li­ches neu­es Ange­bot in einem RGZ Nor­den wur­de das Modell­pro­jekt „Sta­ta­med“ vor­ge­stellt, an dem ab 1.4.2024 auch das zukünf­ti­ge RGZ in Nor­den mit ins­ge­samt drei Per­so­nen teil­neh­men soll. “Sta­tA­Med” ist ein Modell­po­jekt für eine kurz­sta­tio­nä­re, all­ge­mein­me­di­zi­ni­sche nie­der­schwel­li­gen Ver­sor­gung für Pati­en­ten in Koope­ra­ti­on mit Trä­gern der ambu­lan­ten Ver­sor­gung. Unter der Füh­rung der AOK wird es an sechs Stand­or­ten (drei in Nie­der­sach­sen, alle­samt zur Schlie­ßung anste­hen­de bzw. geschlos­se­ne Kli­nik­stand­or­te) erprobt und vom Gemein­sa­men Bun­des­aus­schuß (G‑BA) als Modell­ver­such geför­dert.Eine Ana­ly­se des Kon­zepts und der Zie­le haben wir an die­ser Stel­le vor­ge­nom­men  . Es geht für Nor­den um einen befris­te­ten Modell­ver­such mit ins­ge­samt drei Mit­ar­bei­te­rIn­nen im Pilot­ein­satz. Stand heu­te ist es allein von daher bereits schlicht über­zo­gen ist, die­ses Pro­jekt als zukünf­ti­ges „Leis­tungs­an­ge­bot“ eines RGZ  in Nor­den vor­zu­stel­len, das an die Stel­le eines  Kran­ken­hau­ses  der Grund­ver­sor­gung tre­ten soll. (Das hielt jedoch den Gesund­heits­de­zer­nen­ten nicht davon ab, Nor­den bereits  als “aus­ge­wähl­ten Stand­ort” eines Zukunfts­mo­dells zu beglückwünschen,auf das die Welt (beson­ders die rings­um in Ost­fries­land) noch “auf­schau­en” wer­de — sich selbst als den “Pro­phe­ten” die­ser “Zukunfts­lö­sung” inbegriffen)

Abge­se­hen von der Grö­ßen­ord­nung erge­ben sich aber auch bei  einer sach­li­chen Prü­fung der Umsetz­bar­keit im hie­si­gen medi­zi­ni­schen Umfeld  erheb­li­che Zwei­fel. Denn so zutref­fend der Befund der AOK als Pro­jekt­in­itia­tor  ist, dass im Zuge der Schlie­ßun­gen wohn­ort­na­her Kli­ni­ken ins­be­son­de­re für die im Fokus ste­hen­de Pati­en­ten­grup­pe älte­rer, mul­ti­mor­bi­der und teil­wei­se pfle­ge­be­fürf­ti­ger Men­schen mas­si­ve Ver­sor­gungs­lü­cken ent­ste­hen: Ent­schei­dend für eine ange­mes­se­ne Gesund­heits­ver­sor­gung der gesam­ten Nor­der Bevöl­ke­rung und damit auch der im Zuge von Sta­ta­med beschrie­be­nen Pati­en­ten­grup­pen ist die Sicher­stel­lung der per­so­nel­len, finan­zi­el­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen — das gilt sta­tio­när wie ambu­lant. Nur  wenn die­se Res­sour­cen tat­säch­lich ver­füg­bar wären, wäre auch eine Zusam­men­ar­beit in einem wie auch immer gedach­ten „Gesund­heits­netz“ prak­tisch umsetz­bar, Das Gegen­teil ist bei uns seit Jah­ren der Fall.

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