Petition des Aktionsbündnisses Krankenhaus Norden

Das Akti­ons­bünd­nis Kran­ken­haus Nor­den hat eine Peti­ti­on an den Nie­der­säch­si­schen Land­tag zur Sicher­stel­lung der Not­fall­ver­sor­gung an der UEK in Nor­den bis zur Eröff­nung der geplan­ten Zen­tral­kli­nik gestar­tet. Ziel ist es, den Peti­ti­ons­aus­schuss dazu zu bewe­gen, sich für die Erhal­tung der Basis­not­fall­ver­sor­gung für die Men­schen im Alt­kreis Nor­den für die Jah­re bis zur Inbe­trieb­nah­me der Zen­tral­kli­nik in Uth­wer­dum im bestehen­den Kran­ken­haus Nor­den ein­zu­set­zen. Um unnö­ti­ges Leid der Bevöl­ke­rung oder gar Fäl­le mit Todes­fol­ge zu ver­mei­den, soll der Land­kreis Aurich dazu ange­hal­ten wer­den, die Ver­sor­gung in und um Nor­den min­des­tens nach den Vor­schrif­ten des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G‑BA) zur Basis­not­fall­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len. Dazu muss der begon­ne­ne Abbau der Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten sofort rück­gän­gig gemacht wer­den  und die Rund-um die Uhr-Ver­füg­bar­keit wie­der her­ge­stellt werden.

Eine aus­führ­li­che Bestands­auf­nah­me der unzu­rei­chen­den Ver­sor­gung fin­det sich in der hier eben­falls doku­men­tier­ten Begrün­dung der Peti­ti­on (sie­he den nach­ste­hen­den Text). Sie ist auch auf der Inter­net­sei­te aktionsbündnis-norden.de nachzulesen.

Der För­der­ver­ein ruft zur Unter­stüt­zung und Mit­zeich­nung der Peti­ti­on auf und bit­te die Unter­zeich­nen­den, die Ein­ga­be auch an Ver­wand­te, Freun­de, Bekann­te und Arbeits­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen wei­ter­zu­lei­ten !

 

(Auf­ruf des Aktionsbündnisses :

Ihre unter­stüt­zen­de Stim­me wird gebraucht. Bit­te zeich­nen Sie hier:

https://www.openpetition.de/petition/online/sicherstellung-der-basisnotfallversorgung-in-norden-ostfriesland

 

Wor­um es geht:

Ich unter­stüt­ze mit mei­ner Unter­schrift die Peti­ti­on an den Nie­der­säch­si­schen Landtag:

Sicher­stel­lung der Basis­not­fall­ver­sor­gung in Norden/Ostfriesland


Wir bit­ten den Peti­ti­ons­aus­schuss, sich dafür ein­zu­set­zen, die Not­fall­ver­sor­gung für die Men­schen im Alt­kreis Nor­den für die Jah­re bis zur Inbe­trieb­nah­me der Zen­tral­kli­nik in Uth­wer­dum im bestehen­den Kran­ken­haus Nor­den zu sichern. Um unnö­ti­ges Leid der Bevöl­ke­rung oder gar Fäl­le mit Todes­fol­ge zu ver­mei­den, muss der Land­kreis Aurich sicher­stel­len, dass die Ver­sor­gung in Nor­den min­des­tens so gut ist, wie der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) das zur Basis­not­fall­ver­sor­gung vor­schreibt.

Begrün­dung:


Seit dem 1. Juli 2023 ist die Ubbo Emmi­us Kli­nik in Nor­den kein Kran­ken­haus mehr. Die Trä­ger­ge­sell­schaft der Kli­ni­ken Aurich-Emden-Nor­den mbH, ANEVITA, will sie mit Bil­li­gung des Land­krei­ses Aurich gegen den ein­stim­mi­gen Wil­len des Stadt­ra­tes von Nor­den zu einem Regio­na­len Gesund­heits­zen­trum umbau­en. Eine ​Demons­tra­ti­on, an der sich etwa 10% der Bevöl­ke­rung betei­lig­te, hat sich für den Erhalt des Nor­der Kran­ken­hau­ses inklu­si­ve Not­fall­ver­sor­gung aus­ge­spro­chen. Auf­ge­ru­fen dazu hat­te das ​Akti­ons­bünd­nis Kran­ken­haus Nor­den, an dem sich u. a. Mit­glie­der aller Par­tei­en beteiligten


Von der Schlie­ßung des KH Nor­den sind laut dem Ver­band der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) mehr als 51.000 Men­schen betrof­fen, wobei der Bedarf nach Berech­nun­gen des Insti­tu­te for Health-Care and Busi­ness HCB bis zum Jah­re 2030 um 18% gegen­über 2019 steigt. Dazu kom­men noch vie­le Urlau­ber, die jedes Jahr in Nor­den und Nord­deich Feri­en machen. Im Jahr 2022 wur­den über zwei Mil­lio­nen Über­nach­tun­gen gezählt.

 

Die Trä­ger­ge­sell­schaft der Kli­ni­ken ist dabei, wich­ti­ge Ein­rich­tun­gen für die Not­fall­ver­sor­gung abzu­schaf­fen, die der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) für eine gute Kran­ken­haus­pla­nung vor­schreibt (z.B. einen Schock­raum, eine Inten­siv­sta­ti­on mit Beatmungs­plät­zen, die Chir­ur­gie, die Inne­re Medi­zin und die Anästhesie).

 

Auch die Emp­feh­lun­gen der Enquete Kom­mis­si­on des Nie­der­säch­si­schen Land­ta­ges für eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und wohn­ort­na­he medi­zi­ni­sche sta­tio­nä­re Ver­sor­gung, die für die quan­ti­ta­ti­ve Bet­ten­aus­stat­tung in ihrem Bericht u. a. auf Sei­te 73 auf den OECD-Durch­schnitt ver­weist, blei­ben unbe­rück­sich­tigt, da für den Bereich Aurich/Emden/Norden die Bet­ten­zahl der OECD je 100.000 Ein­woh­ner (Ew) von 440 mit Erhalt des Nor­der Kran­ken­hau­ses (331 Betten/100.000 Ew) um rund 25% unter­schrit­ten wird, bei Weg­fall der Nor­der Bet­ten (279 Betten/100.000 Ew) gar um 37%. Die Tür­kei z. B. schnei­det mit 290 Betten/100.000 Ew bes­ser ab. Zum Ver­gleich: Das Land Nie­der­sach­sen weist 511 Bet­ten je 100.000 Ein­woh­ner im Jahr 2021 auf!

Wer über­nimmt die Ver­ant­wor­tung für Tau­sen­de von Not­fall­pa­ti­en­ten für die Jah­re bis zur Inbe­trieb­nah­me der Zentralklinik?

 

Die geplan­te Zen­tral­kli­nik ist noch lan­ge nicht fer­tig. Sie exis­tiert bis­her nur als Plan. Bis sie eröff­net wird, dürf­te es noch min­des­tens 5 – 6 Jah­re dau­ern. Der Land­kreis Aurich will zwar den Ret­tungs­dienst aus­bau­en, aber das reicht nicht aus, um die Men­schen im Not­fall inten­siv­me­di­zi­nisch zu ver­sor­gen. Das Regio­na­le Gesund­heits­zen­trum kann das eben­falls nicht leisten.

 

Eine gut funk­tio­nie­ren­de, der­zeit nicht mehr gege­be­ne Not­fall- und Akut­ver­sor­gung in Nor­den ist von wesent­li­cher Bedeu­tung für die Gesund­heits­ver­sor­gung. Für Men­schen in lebens­be­droh­li­chen Situa­tio­nen sowie Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mit einem not­wen­di­gen Behand­lungs­be­darf in Nor­den war sie die ers­te Anlauf­stel­le im Gesund­heits­sys­tem, die schnell wie­der­her­ge­stellt wer­den muss.  Nach Anga­ben der Trä­ger­ge­sell­schaft gab es 2022 rund 13.000 Kon­tak­te in der Not­auf­nah­me des Kran­ken­hau­ses Norden.

 

Davon wur­den nach Anga­ben der Trä­ger­ge­sell­schaft 40% auf­ge­nom­men, womit es sich im Jah­re 2022 um 5200 Not­fäl­le mit sta­tio­nä­rem Bedarf han­del­te. Hoch­ge­rech­net sind das bis zur Inbe­trieb­nah­me der Zen­tral­kli­nik in fünf Jah­ren etwa 26.000 Not­fäl­le in Nor­den. Wer über­nimmt die Ver­ant­wor­tung für die­je­ni­gen Fäl­le mit schwe­rem Ver­lauf, die im RGZ tat­säch­lich oder wegen der ein­schränk­ten Öff­nungs­zei­ten nicht sta­bi­li­siert wer­den kön­nen oder die im Ret­tungs­wa­gen wegen oft gleich­zei­tig abge­mel­de­ter Inten­siv­sta­tio­nen in Aurich und Emden wei­ter ent­fern­te Kli­ni­ken nicht recht­zei­tig errei­chen kön­nen oder die künf­tig nur des­halb nicht ins Kran­ken­haus fah­ren, weil Aurich und Emden für sie wegen eines feh­len­den Pkw oder zu hoher Taxi­kos­ten zu weit ent­fernt ist? Die Not­fall­ver­sor­gung im Land­kreis Aurich ist schon seit län­ge­rem unzu­rei­chend, was von der ört­li­chen Pres­se wie­der­holt nach­ge­wie­sen wur­de. Zuletzt mach­ten Mit­ar­bei­ter des Ret­tungs­diens­tes öffent­lich dar­auf auf­merk­sam, was den Trä­ger offen­bar nicht anficht, da der Man­gel nicht abge­stellt und die Ver­ant­wor­tung den Ärz­ten auf­ge­bür­det wird, die in ihrer Not zur Tria­ge gezwun­gen werden!

Feh­len­des Per­so­nal vor­sätz­lich herbeigeführt

 

Die Trä­ger­ge­sell­schaft begrün­det die Schlie­ßung im Wesent­li­chen mit feh­len­den medi­zi­ni­schen Fach­kräf­ten, ins­be­son­de­re Assis­tenz­ärz­ten, so dass die not­wen­di­gen Stel­len nicht oder nur mit teu­ren Hono­rar­kräf­ten besetzt wer­den kön­nen. Die­se Begrün­dung ist nicht stich­hal­tig, da der Kran­ken­haus­trä­ger die aus­blei­ben­den Bewer­bun­gen von Assis­tenz­ärz­ten vor­sätz­lich her­bei­ge­führt hat. War­nun­gen zum Trotz wur­den bereits im Jah­re 2020 durch die Ver­set­zung eines Arz­tes mit vol­ler Wei­ter­bil­dungs­er­mäch­ti­gung von Nor­den in die Kli­nik Aurich die Vor­aus­set­zun­gen für die Aus­bil­dung von Fach­ärz­ten im Kran­ken­haus Nor­den fak­tisch auf­ge­ho­ben, weil der ermäch­tig­te Arzt ver­pflich­tet ist, die Wei­ter­bil­dung per­sön­lich und grund­sätz­lich ganz­tä­gig zu lei­ten sowie inhalt­lich und zeit­lich ent­spre­chend §6 (4) der ​Wei­ter­bil­dungs­ord­nung der Ärz­te­kam­mer Nie­der­sach­sen zu gestal­ten. Die Fol­ge ist, dass sich kei­ne Assis­tenz­ärz­te mehr nach Nor­den bewer­ben. Offen­bar gibt es aber genü­gend Ärz­te, sonst wür­den die­se nicht als Hono­rar­kräf­te von Leih­ar­beits­fir­men bezo­gen wer­den kön­nen. Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten zum Fach­arzt, die all­ge­mei­ne Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und mehr Wert­schät­zung aller Beschäf­tig­ten durch die Trä­ger­ge­sell­schaft als Arbeit­ge­ber wür­den die Fluk­tua­ti­on ver­rin­gern und die Bewer­bungs­la­ge sowohl bei den Ärz­ten als auch bei den Pfle­ge­kräf­ten ver­bes­sern. Umlie­gen­de Kli­ni­ken in Leer, Witt­mund und Wes­ter­s­tede machen erfolg­reich vor, wie das geht.

Zu wei­te Ent­fer­nun­gen zum nächs­ten OP-Saal

 

Ent­ge­gen­zu­tre­ten ist auch den Aus­füh­run­gen des Sozi­al­mi­nis­ters Dr. Phil­li­pi wäh­rend der 17. Sit­zung des nie­der­säch­si­schen Land­tags am 22.6.2023, dass die Fahr­zeit nach Aurich laut Goog­le nur 30 Minu­ten betra­ge und die Kli­ni­ken in Aurich und Emden für schwe­re­re Fäl­le aus Nor­den rund um die Uhr zur Ver­fü­gung stän­den. Der Kli­nik­si­mu­la­tor der GKV, wel­cher als Grund­la­ge für den Grenz­wert des G‑BA dient, weist für die Schlie­ßung der Kli­nik Nor­den für mehr als 51.000 Ein­woh­ner eine durch­schnitt­li­che Fahr­zeit län­ger als 30 PKW-Minu­ten zum nächs­ten Grund­ver­sor­ger auf; für die Bewoh­ner der Küs­ten­ge­bie­te sogar mehr als 40 PKW-Minu­ten. Tat­säch­lich sind oft durch Bau­stel­len, Ampeln, Stra­ßen­un­fäl­le, Ver­kehrs­spit­zen wäh­rend der Rush-Hour und Feri­en­zei­ten, lang­sam fah­ren­de Trak­to­ren rea­lis­ti­sche Fahr­zei­ten von Nor­den nach Aurich mit knapp einer Stun­de Fahr­zeit zu kalkulieren.

 

Spe­ku­la­tio­nen des Minis­ters in sei­ner Rede dar­über, dass “ein RTW kei­ne Blit­zer beach­ten müs­se und daher schnel­ler am Ziel sei”, machen die Unkennt­nis über die Not­fall­ver­sor­gung deutlich:

 

ein Ret­tungs­wa­gen kann grund­sätz­lich bei wei­tem nicht mit der Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit gefah­ren wer­den, auf der Tra­ge liegt ein kran­ker Mensch. Eine Alarm­fahrt mit hoher Geschwin­dig­keit und Not­brem­sun­gen – die bei hoher Geschwin­dig­keit öfter vor­kom­men, weil nicht jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer recht­zei­tig den her­an­na­hen­den Ret­tungs­wa­gen wahr­nimmt – sind für den Pati­en­ten und das Per­so­nal kör­per­lich und auch psy­chisch sehr belas­tend. Des­halb muss ins­be­son­de­re auch bei Ver­dacht auf Kno­chen­brü­che oder bei Herz­kreis­lauf-Erkran­kun­gen trotz Alarm scho­nend trans­por­tiert wer­den. Außer­dem kann es wäh­rend des Trans­por­tes nötig sein, dass Ret­tungs­dienst­per­so­nal im Ret­tungs­wa­gen auf­ste­hen muss, um Kon­troll­mes­sun­gen oder Behand­lun­gen durch­zu­füh­ren. Das Per­so­nal ist bei Tätig­kei­ten im Ste­hen nicht angeschnallt.

 

Inten­siv­sta­tio­nen und RTW überlastet

 

Die Ver­sor­gung der schwe­ren Not­fäl­le aus dem Alt­kreis Nor­den in den Kli­ni­ken Emden und Aurich ist über­dies nicht gewähr­leis­tet. So kommt es auf dem Por­tal IVENA wegen unzu­rei­chen­der Kapa­zi­tä­ten in Aurich und Emden oft zur Abmel­dung der Inten­siv­sta­tio­nen die­ser Kran­ken­häu­ser. IVENA ist für die Ret­tungs­diens­te die Pla­nungs­grund­la­ge für ihre Anfahr­ten. Hier­über berich­te­te bereits mehr­fach der Repor­ter Andre­as Ellin­ger in der Ost­frie­sen-Zei­tung. RTW Fahr­ten aus dem Land­kreis in sehr viel wei­ter ent­fern­te Kli­ni­ken (z. B. Leer, Wes­ter­s­tede, Olden­burg, Del­men­horst, Bre­men, Lönin­gen) wer­den von Pati­en­ten häu­fig beschrie­ben. Ein Man­gel an Inten­siv­bet­ten im Land­kreis ist bereits län­ger Gegen­stand von Dis­kus­sio­nen. Ost­fries­land gehört zu den Regio­nen mit ver­meid­ba­rer Über­sterb­lich­keit der Bevöl­ke­rung in Deutschland.

 

Die Kapa­zi­tä­ten des Ret­tungs­diens­tes in Ost­fries­land sind laut Recher­chen der Ost­frie­sen-Zei­tung seit min­des­tens 1,5 Jah­ren knapp bis nicht aus­rei­chend, so dass die vor­ge­schrie­be­ne Hilfs­frist in man­chen Fäl­len nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Öffent­lich ist jüngst von den Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten ein Fall berich­tet wor­den, nach dem die Pati­en­tin und ihre Haus­ärz­tin 70 Minu­ten auf den Ret­tungs­wa­gen war­ten muss­te. Und die Ost­frie­sen-Zei­tung hat bei den Gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen recher­chiert, dass ent­ge­gen den Ankün­di­gun­gen der Kreis­ver­wal­tung Aurich weder die Ret­tungs­dienst­ka­pa­zi­tä­ten erhöht wur­den noch Pla­nun­gen dafür vor­ge­se­hen sind.

 

Durch die Auf­ga­be der inten­siv­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung des Kran­ken­hau­ses Nor­den besteht eine an Sicher­heit gren­zen­de Wahr­schein­lich­keit, dass es hier­durch zu Todes­fäl­len durch die weg­fal­len­de Basis-Not­fall­ver­sor­gung des Kran­ken­hau­ses kom­men dürf­te. Weder ein RGZ noch der Ret­tungs­dienst kann eine inten­siv­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung erset­zen. Das Ver­fas­sungs­ge­bot zum Her­stel­len gleich­wer­ti­ger Lebens­ver­hält­nis­se wird somit für die Küs­ten­re­gi­on um Nor­den in der Gesund­heits­ver­sor­gung ins Gegen­teil verkehrt.

 

Ret­tungs­dienst kann Basis-Not­fall­ver­sor­gung im Kran­ken­haus nicht ersetzen

 

Die Aus­sa­ge des Minis­ters, man wer­de daher die Anzahl der Ret­tungs­wa­gen erhö­hen, geht fehl. Zunächst ein­mal ist es bana­le Rea­li­tät, dass Ret­tungs­dienst und Kran­ken­häu­ser zwei völ­lig unter­schied­li­che Orga­ni­sa­tio­nen mit unter­schied­li­chen Auf­ga­ben sind. Bun­des­weit gibt es bei­des flä­chen­de­ckend, Kran­ken­häu­ser und Ret­tungs­dienst – nir­gends über­nimmt die eine Struk­tur die Auf­ga­be der ande­ren. Über­dies kön­nen auch wei­te­re Ret­tungs­wa­gen ein schnell erreich­ba­res Kran­ken­haus mit Inten­siv­sta­ti­on grund­sätz­lich nicht erset­zen. Ope­ra­tio­nen sowie jeg­li­che ste­ri­len Ein­grif­fe, die einen Pati­en­ten lebens­ret­tend sta­bi­li­sie­ren könn­ten, kön­nen im Ret­tungs­wa­gen nicht durch­ge­führt werden:

Rea­lis­ti­sche Notfallszenarien

 

Lebens­ret­tend sta­bi­li­sie­ren­de Ein­grif­fe sind beispielsweise:

 

a) das ste­ri­le Legen arte­ri­el­ler Zugän­ge zur kon­ti­nu­ier­li­chen Blut­druck­mes­sung. Dies ist ins­be­son­de­re bei kreis­lauf­in­sta­bi­len Pati­en­ten wich­tig, da die “nor­ma­le” Blut­druck­mes­sung nach Riva Roc­ci ein stän­di­ges Auf­pum­pen einer Man­schet­te erfor­dert und zwi­schen den ein­zel­nen Mes­sun­gen min­des­tens 5 Minu­ten lie­gen soll­ten, um unver­fälsch­te Wer­te zu erhal­ten. Bei kreis­lauf­in­sta­bi­len Pati­en­ten soll­te ein Blut­druck­ab­fall sofort fest­stell­bar sein und nicht erst nach 5 Minu­ten, um lebens­ret­ten­de Maß­nah­men wie z. B. die Gabe von Kat­echo­lami­nen oder Medi­ka­men­ten zur Herz­rhyth­mus­sta­bi­li­sie­rung recht­zei­tig ein­lei­ten zu können.

 

b) das ste­ri­le Legen von zen­tra­len Venen­ka­the­tern (ZVK) zur Gabe von Kat­echo­lami­nen bei Reani­ma­tio­nen, Schock­zu­stän­den und schwe­ren all­er­gi­schen Reak­tio­nen. Kat­echo­lami­ne füh­ren z. T. zu einer Ver­en­gung peri­phe­rer Blut­ge­fä­ße. Ein peri­phe­rer Venen­zu­gang wür­de hier­durch mög­li­cher­wei­se zuge­hen und wäre dann unbe­nutz­bar. Ein zen­tra­ler Venen­ka­the­ter ist groß­lu­mig genug, um auch wie­der­hol­te und höher­do­sier­te Kat­echo­lamin­ga­ben zu ermöglichen.

 

c) ope­ra­ti­ve Gefäß­näh­te bei star­ken inne­ren Blu­tun­gen. Man­che arte­ri­el­le Blu­tungs­quel­len lie­gen der­art ungüns­tig (z. B. Bauch­raum, Hals, Kopf usw.), dass sie ohne ope­ra­ti­ve Eröff­nung nicht zugäng­lich sind und somit auch kei­ne Blut­stil­lung (z. B. Druck­kom­pres­se) bis zum Ein­tref­fen im OP erfol­gen kann. Bei einer Fahr­zeit von mehr als 30 Minu­ten wäre der Pati­ent bis zum Ein­tref­fen im KH verblutet.

 

d) eine ope­ra­ti­ve Druck­ent­las­tung bei star­ken intra­kra­ni­ellen Blu­tun­gen (z. B. unter Blut­ver­dün­nungs­me­di­ka­men­ten wie Mar­cu­mar). Bei intra­kra­ni­ellen Blu­tun­gen führt der zuneh­men­de Druck der Blu­tung auf das Gehirn zum Abster­ben lebens­wich­ti­ger Zen­tren. Gehirn­ge­we­be wächst nicht nach. Der Pati­ent wür­de ohne zeit­na­hen ope­ra­ti­ven Dekom­pres­si­ons­ein­griff bei stark erhöh­tem intra­kra­ni­ellen Druck vor­aus­sicht­lich schwe­re Behin­de­run­gen auf einer lan­gen Anfahrt ins Kran­ken­haus erlei­den und wäre schlimms­ten­falls bei Ankunft tot.

 

Seit dem Weg­fal­len der Basis-Not­fall­ver­sor­gung der UEK Nor­den wird dort auch kei­ne 24/7‑Notfallradiologie mehr vor­ge­hal­ten, was die Dia­gnos­tik einer intra­kra­ni­ellen Blu­tung erst in Aurich oder Emden ermög­licht. Hier­durch geht zusätz­lich wich­ti­ge Zeit für den Pati­en­ten ver­lo­ren, wel­che andern­falls in die Ope­ra­ti­ons­vor­be­rei­tung und Ein­be­stel­lung eines geeig­ne­ten Chir­ur­gen für den Ein­griff geflos­sen wäre.

 

All­ge­mei­ne Unfall­chir­ur­gen ler­nen zwar lebens­ret­ten­de, neu­ro­chir­ur­gi­sche Stan­dard­not­fall­ein­grif­fe, mit­un­ter kann jedoch das schnel­le Hin­zu­zie­hen eines spe­zia­li­sier­ten Neu­ro­chir­ur­gen zur Ope­ra­ti­on not­wen­dig wer­den. Weder das HSK Emden noch die UEK Aurich betrei­ben eine eige­ne Neu­ro­chir­ur­gi­sche Abtei­lung. In Emden gibt es ledig­lich eine neu­ro­chir­ur­gi­sche Pra­xis mit Beleg­bet­ten im KH. Eine stän­di­ge neu­ro­chir­ur­gi­sche Not­fall­ver­füg­bar­keit ist daher an die­sen Stand­or­ten nicht gege­ben. Schlimms­ten­falls liegt eine kom­pli­zier­te intra­kra­ni­elle Blu­tung vor, der not­wen­di­ge Neu­ro­chir­urg kann erst nach radio­lo­gi­scher Dia­gnos­tik in Emden/Aurich ver­stän­digt und ein­ge­flo­gen wer­den und alle Inten­siv­bet­ten in Aurich und Emden sind belegt, wie es in den ver­gan­ge­nen Wochen in die­sen bei­den Kli­ni­ken nach Infor­ma­ti­ons­la­ge des Inten­siv­bett­mo­ni­to­rings und der regio­na­len Pres­se sehr häu­fig der Fall war. Der fata­le Aus­gang für den betrof­fe­nen Pati­en­ten wäre dadurch nahe­zu vorprogrammiert.

 

e) das Vor­hal­ten geeig­ne­ter Blut­kon­ser­ven zur sta­bi­li­sie­ren­den Gabe bei star­kem Blut­ver­lust. Blut­kon­ser­ven kön­nen auf­grund der stän­di­gen Erschüt­te­run­gen im regu­lä­ren RTW nicht gela­gert wer­den. Soll­ten Blut­kon­ser­ven zur Sta­bi­li­sie­rung not­wen­dig wer­den, könn­te das Feh­len der­sel­bi­gen eine vita­le Gefähr­dung des Pati­en­ten darstellen.

 

f) Mög­lich­kei­ten zur Not­fal­l­en­do­sko­pie in der inne­ren Medi­zin z.B. bei Into­xi­ka­tio­nen oder Ver­schlu­cken gefähr­li­cher Gegen­stän­de (z. B. Bat­te­rien) oder Flüs­sig­kei­ten in sui­zi­da­ler Absicht. Der Trä­ger will die Psych­ia­trie mit Akut­psych­ia­trie am Stand­ort erhal­ten. Sui­zi­da­le Ten­den­zen sind bei akut­psych­ia­tri­schen Pati­en­ten häu­fig zu beob­ach­ten. Mit Weg­fall not­fal­l­en­do­sko­pi­scher Metho­den der inne­ren Medi­zin könn­ten z. B. eine Über­do­sis Tablet­ten oder eine ätzen­de Säu­re (z. B. durch sui­zi­da­les Trin­ken von Rei­ni­gungs­mit­teln oder sich auf­lö­sen­de Bat­te­rien) ent­spre­chend lan­ge zer­set­zend auf die inne­ren Orga­ne des Pati­en­ten ein­wir­ken. Der Not­arzt wäre dadurch nahe­zu gezwun­gen auf der Fahrt zum nächs­ten KH dem sehr quä­len­den Pro­zess der Zer­set­zung der inne­ren Orga­ne des Pati­en­ten zuzu­se­hen, ohne wirk­lich hel­fend ein­grei­fen zu können.

 

Dies ist eine Aus­wahl an Not­fall­sze­na­ri­en, wel­che durch Weg­fall der Basis­not­fall­ver­sor­gung zum Tod oder zur schwe­ren Behin­de­rung von Pati­en­ten füh­ren kön­nen. Zwar gibt es soge­nann­te Spe­zi­al-RTW, die bes­ser aus­ge­stat­tet sind als die “nor­ma­len”, z. B. RTW Stro­ke-Mobil, RTW-Inten­siv­trans­port­fahr­zeug, Schwer­last-Trans­port­fahr­zeug, usw. Die­se erset­zen jedoch nicht das inter­dis­zi­pli­nä­re Kran­ken­haus. Beschaf­fung die­ser bedeu­tet: Fahr­zeu­ge haben eine lan­ge Vor­be­stel­lungs­frist und sind teu­rer, als die Ersatz­pla­nun­gen es vor­se­hen. Durch die län­ge­ren Trans­port­zei­ten des RTW von Nor­den in die Peri­phe­rie sind erschwe­rend auch die dor­ti­gen Not­ärz­te und Ret­tungs­dienst­ler län­ger gebun­den und kön­nen erst nach Rück­kehr in Nor­den wie­der ein­ge­setzt wer­den. Dies führt zur zusätz­li­chen Ver­knap­pung an Not­fall­hel­fern. Teil­wei­se war es des­we­gen zumin­dest zwi­schen Emden und Nor­den üblich, dass Not­ärz­te die Pati­en­ten in Georgs­heil (ca. geo­gra­phi­sche Mit­te zwi­schen bei­den Städ­ten) auf einem Park­platz über­ge­ben haben. Dies war auf der Inten­siv­sta­ti­on in Emden all­ge­mein bekannt und wur­de laut Aus­sa­ge damals dort täti­ger Not­ärz­te etli­che Male so gehand­habt. Durch die Not­arzt­ver­knap­pung müss­ten nun wei­te­re Not­ärz­te der Not­arzt­bör­se als Hono­rar­ärz­te gemie­tet wer­den. Die­se ken­nen jedoch den Land­kreis nicht, spre­chen meist kein Platt, sind weder orts­kun­dig und mit­un­ter nicht an die medi­zi­ni­schen Gerä­te im frem­den RTW eingewiesen.

Klei­ne­re Not­fäl­le kön­nen sich auswachsen

 

Auch bei klei­ne­ren Not­fäl­len ist der Weg­fall des Kran­ken­haus-Grund­ver­sor­gers in Nor­den für die Bevöl­ke­rung deut­lich nega­tiv spür­bar. Regel­mä­ßig vor­kom­men­de Bei­spie­le für „klei­ne Not­fäl­le”, die jedoch auch wich­tig sind:

 

a) Schnitt­wun­de beim Gril­len am Abend oder bei der Gar­ten­ar­beit am Sams­tag, wenn also kei­ne chir­ur­gi­sche Pra­xis geöff­net ist. Das ist kein Fall für den Ret­tungs­dienst. Auf­grund der ein­ge­schränk­ten Öff­nungs­zei­ten des RGZ in Nor­den kann die Wun­de dort nicht mehr genäht wer­den. Für den Trans­port nicht bedroh­li­cher Not­fäl­le ist der Ret­tungs­dienst nicht zustän­dig. Ein Taxi nach Aurich oder Emden kos­tet inclu­si­ve Rück­fahrt von Nor­den aus min­des­tens 150,-€. Die­ses Geld hat nicht jeder Mit­bür­ger ein­fach so in der Geld­bör­se. Bei ambu­lan­ten Behand­lun­gen über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die­se Kos­ten regel­mä­ßig nicht (nur ab Pfle­ge­grad 3 bzw. Behin­der­ten­aus­weis mit Merk­zei­chen aG, H oder Bl, das ist bei der über­wie­gen­den Mehr­zahl der Pati­en­ten nicht der Fall).

 

b) Ein Bewoh­ner eines der vie­len Hei­me in Nor­den und Umge­bung stürzt abends aus dem Bett – die nächs­te Gele­gen­heit für ein Rönt­gen und Aus­schluss oder Bestä­ti­gung eines Kno­chen­bru­ches wird dann vor­aus­sicht­lich in Aurich oder Emden sein.

 

c) Tou­rist stürzt im Hafen in Nord­deich, hat eine Schwel­lung am Hand­ge­lenk – auch für ihn wird bei Strei­chung der Grund­ver­sor­gung in Nor­den gel­ten: Rönt­gen und ggf. Behand­lung vor­aus­sicht­lich nicht näher als in Emden oder Aurich, zumin­dest außer­halb der Praxisöffnungszeiten.

 

Not­fäl­le oft nicht sofort erkennbar

 

Oft ist es schwer, einen Not­fall als sol­chen zu erken­nen. Bei unkla­ren Sym­pto­men ist eine kom­pe­ten­te, nie­der­schwel­li­ge und orts­na­he Abklä­rung unbe­dingt nötig.

Also ein 24-stün­dig geöff­ne­tes Kran­ken­haus mit Grund­ver­sor­gung vor Ort.

 

Oft ist weder dem Pati­en­ten noch Ange­hö­ri­gen oder dem Ret­tungs­dienst klar, wel­che Erkran­kung ein Mensch mit Beschwer­den letzt­lich hat. Die­se müs­sen zunächst dia­gnos­tisch ein­ge­ord­net wer­den. In vie­len Fäl­len kann der Ret­tungs­dienst oder ein Not­arzt nicht defi­ni­tiv vor Ort ohne wei­te­re Dia­gnos­tik eines KH ein Beschwer­de­bild klä­ren. Nach Ein­lie­fe­rung stun­den­lang in der Auf­nah­me zu sit­zen und hin­ter­her auf den Taxi­kos­ten der Rück­fahrt sit­zen­zu­blei­ben, dürf­te in Zukunft regel­mä­ßig Mit­bür­ger aus der Umge­gend von Nor­den davon abhal­ten, unkla­re, aber poten­zi­ell lebens­be­droh­li­che Beschwer­den orts- und zeit­nah kom­pe­tent abklä­ren zu lassen.

 

Die Trä­ger­ge­sell­schaft der Kli­ni­ken Emden, Aurich und Nor­den agiert seit lan­gem hin­sicht­lich ihrer Plä­ne und Maß­nah­men intrans­pa­rent für die Bevöl­ke­rung, die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te und wei­te­re Akteu­re des Gesund­heits­we­sens. Daher ist unver­ständ­lich, wie­so das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um sich in wesent­li­chen Punk­ten aus­schließ­lich auf die Aus­sa­gen der Trä­ger­ge­sell­schaft stützt und nicht eige­ne Zustand­ser­mitt­lun­gen vor­nimmt, bei­spiels­wei­se durch Ein­schal­tung der Kommunalaufsicht.

 

Ärz­te­ver­ein kri­ti­siert Kli­nik­schlie­ßung scharf

 

Die Ärz­te aus dem Ein­zugs­be­reich des Kran­ken­hau­ses Nor­den bekla­gen, dass sie offi­zi­ell bis heu­te nicht über die Ände­run­gen in der Ver­sor­gung durch das Nor­der Kran­ken­haus oder den Land­kreis infor­miert wurden.

 

Der Auf­sichts­rat der Trä­ger­ge­sell­schaft hat­te Mit­te April 2023 sei­ne Kom­pe­tenz über­schrei­tend beschlos­sen, das Kran­ken­haus zum 1.7.2023 zu schlie­ßen. Haus­ärz­te, Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung, nie­der­ge­las­se­ne Fach­ärz­te, Ärz­te­ver­ein und vie­le kom­mu­na­le Akteu­re im Gesund­heits­we­sen haben hier­von erst aus der Pres­se erfah­ren. Dar­über hin­aus kri­ti­siert der Ärz­te­ver­ein des Alt­krei­ses Nor­den in der Pres­se: “Das Kran­ken­haus Nor­den war frü­her gut auf­ge­stellt. Suk­zes­si­ve hat man es erstickt — vom leis­tungs­fä­higs­ten Kli­ni­kum zu dem Zustand jetzt.”


Auf der Insel Nor­der­ney wird die vor­zei­ti­ge Schlie­ßung der soma­ti­schen Abtei­lun­gen in Nor­den
eben­falls kri­tisch gese­hen.

 

Frag­wür­di­ge Berech­nungs­me­tho­den der Trägergesellschaft

 

In die­sem Zusam­men­hang ist grund­sätz­lich frag­lich, auf wel­cher Berech­nungs­grund­la­ge, die von der Trä­ger­ge­sell­schaft für das Jahr 2023 behaup­te­ten “12 Mio Euro nega­ti­ves Jah­res­er­geb­nis allein durch das Kran­ken­haus Nor­den” beru­hen. Im Jah­re 2021 betrug der Jah­res­fehl­be­trag in der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung für die Kli­ni­ken in Aurich und Nor­den zusam­men rund 5 Mio Euro. Nicht durch Eigen­ka­pi­tal gedeckt waren es in der Bilanz 2021 nur 1.8 Mio Euro. Die Bilan­zen der ein­zel­nen Kli­ni­ken wer­den seit eini­gen Jah­ren nicht mehr nach getrenn­ten Stand­or­ten Aurich und Nor­den aus­ge­wie­sen, so dass seit­dem eine Über­prü­fung der Zah­len im Nach­hin­ein von außen aus­ge­schlos­sen ist. Die Hoch­rech­nun­gen der Trä­ger­ge­sell­schaft für das lau­fen­de Jahr unter­stel­len eine “Hal­bie­rung der Pati­en­ten­zah­len im Ver­gleich zu 2018 mit nur 10 soma­ti­schen Pati­en­ten pro Tag”. Im Jah­re 2021 waren es mehr als dop­pelt so vie­le. Das behaup­te­te Defi­zit dürf­te denn auch spe­ku­la­tiv und zweck­ge­rich­tet sein, da die Trä­ger­ge­sell­schaft im Jahr 2023 in ihrem Qua­li­täts­be­richt an den G‑BA 2021 des Kran­ken­hau­ses für das Jahr 2021 des Kran­ken­hau­ses Nor­den eine voll­sta­tio­nä­re Fall­zahl von 6491 aus­ge­wie­sen hat.

 

Para­dox scheint rück­bli­ckend auch die Argu­men­ta­ti­on der Trä­ger­ge­sell­schaft, in der Coro­na-Pan­de­mie die inten­siv­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung im Land­kreis stär­ken zu wol­len. Hier­zu wur­de mit den För­der­gel­dern des Bun­des in Höhe von 50.000 Euro für jedes neue Inten­siv­bett ein ursprüng­lich psych­ia­trisch genutz­ter Teil­be­reich des Kran­ken­hau­ses Nor­den zur Inten­siv­sta­ti­on umge­wan­delt. Trotz nach­weis­lich anhal­ten­der Kapa­zi­täts­pro­ble­me bei der inten­siv­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in den Land­krei­sen Aurich und Leer wur­den die­se Inten­siv­bet­ten kur­ze Zeit spä­ter wie­der abgeschafft.”

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