Kardiologische Ambulanz in Norden gestrichen ‑nach der Klinikschließung nun auch Ende der ambulanten Angebote

Die ersatz­lo­se Strei­chung von medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen am Stand­ort der UEK Nor­den geht wei­ter:  Zum 1.1.2024 wird nun auch die kar­dio­lo­gi­sche Ambu­lanz geschlos­sen.  Mit der Kli­nik­schlie­ßung war bereits die Abtei­lung für Inne­re Medi­zin mit der Kar­dio­lo­gie auf­ge­löst wor­den. Im Zuge der ange­kün­dig­ten „Umwand­lung“ der Nor­der UEK in ein „Regio­na­les Gesund­heits­zen­trum“ war statt­des­sen eine kar­dio­lo­gi­sche Ambu­lanz aus­ge­wie­sen wor­den. Sie wur­de vom bis­he­ri­gen Chef­arzt, Prof. Dr. Ste­fan Peters, geführt und bis­lang als ein ver­blei­ben­der Bau­stein des „Regio­na­len Gesund­heits­zen­trums“ bewor­ben. Nun hat die Trä­ger­ge­sell­schaft den Ver­trag mit Dr. Peters zum Jah­res­en­de been­det. Die kar­dio­lo­gi­sche Ambu­lanz in Nor­den wird es schon ab 1.1.24 nicht mehr geben, sodaß Kar­dio-Pati­en­tIn­nen in Nor­den als letz­tes ambu­lan­tes Ange­bot die Pra­xis Akkad im MVZ bleibt, die bereits seit lan­ger Zeit völ­lig über­las­tet ist. Mona­te­lan­ge War­te­zei­ten für einen Ter­min sind hier ohne­hin bereits die Regel. Einen Ersatz für das weg­fal­len­de Ange­bot gibt es nicht. Ein Blick auf die Hin­ter­grün­de macht deut­lich, wes­halb damit auch in Zukunft nicht mehr zu rech­nen ist.

Kar­dio-Pati­en­tIn­nen in Nor­den „lost in Trans­for­ma­ti­on“? Die Tücken der „Ambu­lan­ti­sie­rung“

Die Trä­ger­ge­sell­schaft wirbt seit Mai 2023 damit, daß der an der Auricher UEK prak­ti­zie­ren­de Kar­dio­lo­ge M. Khal­af eine kar­dio­lo­gi­sche Ambu­lanz in Nor­den als sog. Ermäch­ti­gungs­pra­xis anbie­tet. Die­ses Ange­bot wur­de aller­dings fak­tisch bis heu­te nicht umge­setzt. Zur Eröff­nung eine sol­che Pra­xis inner­halb des Ver­sor­gungs­be­reichs der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung war die erfor­der­li­che Zustim­mung der KV ein­ge­holt wor­den. Dage­gen hat jedoch ein Kar­dio­lo­ge aus Aurich Veto ein­ge­legt. Laut KV wur­de dies mit einer „Über­schrei­tung der Ver­sor­gungs­quo­te“ für den Bereich begrün­det. Ein­mal abge­se­hen davon, daß im Ange­sicht der bekann­ten War­te­zei­ten auf Ter­mi­ne in den Ambu­lan­zen die Sor­ge vor einer „Über­ver­sor­gung“ gro­tesk erscheint (und ein­mal mehr die Fra­ge nach der Ange­mes­sen­heit der Schlüs­sel­zah­len der KV an den rea­len Bedarf der Pati­en­tIn­nen auf­wirft) :  Eine befrie­di­gen­de ambu­lan­te Ver­sor­gung der Kar­dio-Pati­en­ten in Nor­den ist nicht mehr abseh­bar. Denn die Zustim­mung der KV zu sol­chen „Ermäch­ti­gungs­pra­xen“ ist an wei­ter­ge­hen­de Anfor­de­run­gen gebun­den:  So ver­langt die KV von Kli­ni­ken, denen sie das Abstel­len von Kar­dio­lo­gen für ambu­lan­te Leis­tun­gen im „RGZ“ erlaubt, das Vor­han­den­sein einer inter­nis­ti­schen oder kar­dio­lo­gi­schen Fach­ab­tei­lung. Die gibt es in Nor­den jedoch nicht mehr —  auch wenn die Trä­ger­ge­sell­schaft die ärzt­li­chen Leis­tun­gen in der zukünf­ti­gen Pfle­ge­sta­ti­on mit Phan­ta­sie als „auch kar­dio­lo­gisch“ aus­malt. Mit dem Aus­schei­den von Prof. Peters, bei des­sen Ermäch­ti­gung noch eine sol­che Abtei­lung vor­han­den war, sind die Nor­der Kar­dio-Pati­en­tIn­nen jetzt qua­si „lost in Tran­for­ma­ti­on“:  Die Struk­tu­ren des RGZ bie­ten nicht die Vor­aus­set­zun­gen für eine neue Ambulanz.

Den Äuße­run­gen der Trä­ger­ge­sell­schaft ist zu ent­neh­men, daß sie sich mit dem Ende der UEK nicht län­ger  in der Ver­ant­wor­tung  zur Sicher­stel­lung medi­zi­ni­scher Leis­tun­gen am ehe­ma­li­gen KH-Stand­ort in Nor­den sieht:  Mit der „Trans­for­ma­ti­on“ der UEK in eine ambu­lant-sta­tio­nä­re Ein­rich­tung  (eben das RGZ) , so hat es GF Bals­ter auch frü­her schon unter­stri­chen, ändert sich das Spek­trum und die Art der im ehe­ma­li­gen KH erbrach­ten ärzt­li­chen Leis­tun­gen gra­vie­rend:  es wer­den hier nur noch Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen für den Ambu­lan­ten Bereich erbracht. Das ist nicht nur, wie jeder weiß, eine deut­li­che Ein­schrän­kung des medi­zi­ni­schen Spek­trums: statt eines kli­ni­schen Ange­bots eben Arzt­pra­xen.  Das Erset­zen eines Kran­ken­hau­ses durch ambu­lan­te Medi­zin bedeu­tet auch, daß über die Ein­rich­tung und Aus­ge­stal­tung von Ange­bo­ten nun die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung gemäß ihren Sta­tu­ten und Ver­sor­gungs­schlüs­seln ent­schei­det. Wenn die KV sich nicht zum Erfül­lungs­ge­hil­fen der Kli­nik­schlie­ßung macht, blei­ben Pati­en­ten eben unversorgt.

RGZ : Wozu eine „neue Ver­sor­gungs­form“, bei der für Pati­en­tIn­nen am Ende nichts übrigbleibt?

 „RGZ“ ein­fach mal als pro­ba­te „Ersatz­lö­sung“ für zur Schlie­ßung frei­ge­ge­be­ne Kli­ni­ken ein­zu­füh­ren, so wie es in ganz NDS vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um for­ciert wird, ohne sich um die Vor­aus­set­zun­gen und Aus­wir­kun­gen auf den Ambu­lan­ten Sek­tor  zu küm­mern, führt zwangs­läu­fig zu sol­chen völ­lig inak­zep­ta­blen Kon­se­quen­zen für die Pati­en­tIn­nen, nicht nur in Nor­den. Die sit­zen jetzt zwi­schen allen Stüh­len.  Ihnen wird kein „pass­ge­nau­es Ver­sor­gungs­an­ge­bot vor Ort“ gemacht, wie es schön­fär­be­risch in den Wer­be­fly­ern des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums und des Land­krei­ses heißt. Das Gegen­teil trifft zu: Ihnen wird ein­fach ein bedarfs­not­wen­di­ges Ange­bot ersatz­los weg­ge­nom­men, wäh­rend sich die Trä­ger­ge­sell­schaft durch die Ver­trags­be­en­di­gung mit ihrem ehe­ma­li­gen Kar­dio-Chef­arzt einer Kos­ten­stel­le „ent­le­digt“ (Bei­fall im Kreis­tag) und  den schwar­zen Peter an die KV weitergibt.

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